Trotz Legalisierung MPU Cannabis Abstinenz?

5 Antworten

Nein. Es ist nur entkriminalisiert worden. D.h., es wird uninteressant für Drogendealer und somit das "angeln" für neue "Kunden" für härtere Drogen erschwert. Auch ist es einfacher, sich Hilfe zu holen. Es wird aus dem Hinterhof ins Tageslicht gezerrt. Es ändert sich aber nichts daran, daß es a) bei Menschen, wo das Gehirn bis zum 25.ten Lebensjahr sich noch entwickelt (zumindest sollte), sich negativ auswirkt. Es bleibt keinesfalls folgenlos. Und, es gab auch schon Versuche mit Piloten, bei der US-Army, wo diese, bis zu 30 Tage nach dem Konsum, wenn ich mich recht noch entsinne (ist schon einige Jahre her), nicht in der Lage waren, Punktgenau auf der Mittellinie zu landen. Etwas, was Ihr täglich Brot ist, weil, wenn du auf dem Flugzeugträger landen mußt, bei leichtem Seegang, hast du auch keine 10 m links und rechts. b) schränkt es die Fahrtüchtigkeit massiv ein. Die Auswirkungen sind also, im Gegensatz zu Alkohol, nicht tödlich, aber keinesfalls deshalb unbedenklich. Erst recht, wenn man im Straßenverkehr teilnimmt, wo sich Verkehrssituationen teilweise in Sekundenschnelle massiv ändern. Deshalb wird es nach wie vor getestet und hat Auswirkungen bezüglich Fahrtüchtigkeit und MPU.

Es ist entscheidend mit welchem THC-Wert du zum Zeitpunkt der Fahrt angetroffen wurdest. Damals galt ein bestimmter (niedrigerer) Grenzwert, den hast du überschritten. Folglich hast du ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt.

Um die FEB davon zu überzeugen, dass dies zukünftig nicht mehr vorkommt, musst du im Rahmen der MPU unter anderem auch die Abstinenz nachweisen.

Cannabiskonsum ist jetzt zwar legal, allerdings gilt hier (wie entsprechend beim Alkohol auch) ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.


matrix791  22.08.2024, 13:56

es ist auch entscheident , wie oft man mit Cannabis am Steuer erwischt wurde.

Beim erstenmal- wenn keine Gefärdung vor liegt - darf die Führerscheinstelle keine MPU beauftragen.

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Wityphio842  22.08.2024, 14:06
@matrix791

außer man hat dummerweise den Beamten gegenüber ausgesagt, regelmäßig zu konsumieren. Ansonsten könnte man tatsächlich mit "einmaligem Probierkonsum" durchkommen, müsste dies aber evtl. durch ein ärztliches Gutachten der FEB gegenüber nachweisen. Dies ist aber keine MPU

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matrix791  22.08.2024, 14:08
@Wityphio842

nein. ist auch kein nachweis mehr.

Regelmäßig und Gelegendlich wurden aus dem Gesetz gestrichen.

Jederdarf Regelmäßig und gelegendlich Cannabis Konsumieren- man darf sich nur nciht mehr mit zu viel ans steuer setzen.

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Wityphio842  22.08.2024, 14:15
@matrix791

klar, jetzt gilt der neue Grenzwert, egal wie oft. Unterhalb dieses Grenzwertes gilt es nicht mehr als "unter Einfluss von Betäubungsmitteln". Meine Antwort bezog sich ja auch auf die alte Regelung die beim Fragesteller galt.

Hier war die Regelung mit einmaligem Probierkonsum auch je nach Bundesland verschieden. In NRW hättest du damit kaum eine Chance gehabt, durchzukommen. Die Kontrolldichte ist relativ gering, und ausgerechnet beim ersten Konsum mit überschreiten des Grenzwertes wird man erwischt, das hat dir dort niemand geglaubt.

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matrix791  22.08.2024, 14:21
@Wityphio842

ja, nach der alten regelung - hat man auch als Fussgänger eine führeerscheinspeere bekommen, wenn man gelegendlich oder regbelmäßig konsumiert hat. also ja stimmt. alte regel.

Wer jetzt aber seinen Führerschein wieder beantrag, dann wird von fall zu fall entschieden- wer damals mit 60,5 ng/ml blut ( beispiel)erwisht wurde- egal ob r oderG bekommt den jetzt auch nicht ohne mpu wieder.

wer aber damals mit 5,5 das allererstemal erwischt wurde. bekommt jetzt zu 99,9% seinen führerschein wieder ohne mpu. warum? MPU darf nur noch bei Mehrmals erteilt werden- oder bei Gefärdung.

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Wityphio842  22.08.2024, 14:28
@matrix791

Korrekt. Ergänzung zum Thema Fußgänger: Die FEB konnte damals ein ärztliches Gutachten einfordern. Erst dann wenn im Rahmen dieser Untersuchung der regelmäßige Konsum nachgewiesen wurde konnte die FE entzogen werden, da man als ungeeignet zum Führen eines Kfz galt.

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das ist von Fall zu fall gerade anders- deswegen bekommen viele Ihre Führerscheine gerade wieder- obwohl sie schon jahre den weggenommen bekommen haben.

Wenn man vor einem jahr seinen führerschein beim erstenmal abgenommen bekommen hat- wegen 2,5 Thc/ml blut- wo eine mpu beauftragt worden ist- wenn man seinen führerschein wieder haben wollte- dann bekommt man den jetzt wieder- muss man nur beantragen- auch ohne abstinensnachweis- weil man Gelegendlich oder Regelmäßig Cannabis geraucht hat.

begründung: der Gesetzgeber- hat der Führerscheinstelle auflagen erteilt- wann sie eine MPU beauftragen dürfen. Eine MPU darf nur beauftragt werden, wenn man mehrmals im Strassenverkehr auffällig geworden ist- und wie bei jeder MPU ( genau wie bei Alkohol)- darf dann auch ein Abstinenznachweis gefordert werden.

Also es ist gerade von Fall zu fall zu sehen, was nötig ist.Wenn du zum beispiel damals mit 30,5ng/ml blut angehalten worden bist- dann mit sicherheit abstinenznachweis.

Dann gibt es aber sehr sehr viele, die wurden auch wenn sie zu fuss gegangen sind und Cannabis bei hatten- einfach der Führerscheinstelle gemeldet- die haben auch eine Führerscheinspeere bekommen- weil laut Gesetzgeber- der Gelegendliche und der Regelmäßige Konsum auch die fahreignung anzweifelte- da musste auch erst wieder ein Abstinenznachweis vor gebracht werden. Da die beiden Wörter " Regelmäßig und Gelegendlich" gestrichen wurden- kann da nun auch keine Fahreignung mehr angezweifelt werden.

Nein, wird nicht verfallen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU und weitere Auflagen ziemlich frei anordnen, wenn sie Zweifel an deiner Fahreignung hat.

Nur weil das Suchtmittel mittlerweile legal ist ändert sich an diesen Zweifeln vermutlich nichts.

Ein Alki muss im Zweifelsfall auch Abstinenznachweise liefern, wenn diese angeordnet werden. Auch wenn Alkohol legal ist.


matrix791  22.08.2024, 13:53

ab wann haben sie denn zweifel ?

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ScottMcCloud  22.08.2024, 13:57
@matrix791

Entgegen deiner Aussagen sind die Fahrerlaubnisbehörden da relativ frei und ungebunden. Zweifel an der Fahreignung müssen bestenfalls schwammig formuliert werden.

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matrix791  22.08.2024, 14:00
@ScottMcCloud

sind sie nicht !

die führerscheinstelle kann ja auch nicht einfach bei Alkohol ( wenn keine gefärdung vor liegt) bei 0,51 einfach mal eine MPU beauftragen.

genauso ist es auch bei Cannabis- das steht sogar im Gesetz:

eine MPU darf beauftragt werden- wenn man Mehrmals im Strassenverkehr auffällig geworden ist.

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MPUs sind kein Spaß. Da kannst Du schon durchfallen, weil Du noch im alten Freundeskreis bist...