Macht sich derjenige Strafbar dadurch?
Wenb jemand der noch nicht Bier Kaufen darf und dann jemanden auf der Straße fragt ob er es für ihn Kaufen kann und er es ihm dann kauft und auch das Geld dafür bekommt. Macht sich der dann Strafbar der es ihn gekauft hat? Oder nicht?
2 Antworten
Nein, er macht sich aus Gründen der Effektivität des Rechtsstaats nicht strafbar deswegen. Das Rechtsgeschäft ist vielmehr unwirksam, und der Minderjährige muss den Alkohol wieder herausgeben – sprich: Die Privatpersonen sollen das untereinander klären. Strafrechtlich belangt wird dafür keiner; weder das StGB, noch das einschlägige JuSchuG sagen dazu etwas.
P.S.: Dies gilt nicht für solche, die das gewerblich betreiben. Diese werden ordnungsrechtlich zur Rechenschaft gezogen.
Das ist nicht gestattet, siehe § 9 Jugendschutzgesetz.