Geschlossene gesselschafft am sonntag in einer shishabar

4 Antworten

Na ja, einfach so kommt ja nicht die Polizei vorbei. Bei Verdacht auf illegale Handlungen, die Anwesenheit zur Fahndung ausgeschriebener Personen o.Ä. "darf" die Polizei das natürlich betreten und kontrollieren. Außerdem sind das keine "Privat(wohn)räume", was die rechtliche Situation nochmals beeinflußt.

wenn die Räumlichkeiten verschlossen sind und ein Schild "geschlossen" an der Tür hängt, dürfte nichts passieren. Sollte die Gewerbeaufsicht allerdings einen Tip bekommen, dass die Sache nicht "unentgeldlich" ist und du keine Wochenendlizenz hast, dann....

Wenn ihr eine geschlossene Gesellschaft nur für Freunde habt, müsst ihr dafür sorgen dass "niemand" einfach so reinkommen kann, und diejenigen auch auffordern zu gehen. Also am Besten: Tür zu!

Dann kann auch kein Polizist mehr rein, und der kann dann auch keinen rauswerfen. wozu er sowieso kein Recht hat, wenn es eine Private Party ist, oder eben geschlossene Gesellschaft.

ich bin mir nicht sicher, aber soweit ich weiss, unterliegen die Einzelhandelsgeschäfte dem Ladenschlußgesetz. Wenn das so ist, dann dürfte sich niemand in dieser Bar aufhalten.