Freundin hat auf arbeit geklaut?

8 Antworten

Als erstes muss ich, und das wirst Du natürlich nicht gerne hören, loswerden, dass ich überhaupt kein Verständnis für sowas habe. Sich am Eigentum einer anderen Person zu vergreifen (hier der Arbeitgeber) zeugt doch von einer unguten Einstellung was fremdes Eigentum angeht.

Wäre sie meine Mitarbeiterin, würde ich sie schon im Falle eines begründeten Verdachts fristlos kündigen, und würde damit Recht bekommen. Doch dazu später mehr.

Ich schreibe das hier aber nicht um rumstänkern, sondern um zu helfen.

Wenn es sich bei den fehlenden Zigaretten tatsächlich um nicht mehr als einige Schachteln handelt sagen wir 3-5 dann wird sich der Chef sich kaum die Mühe machen Videoaufzeichnungen von Monaten anzuschauen. Falls er es denn überhaupt könnte, denn nach DSGVO müsste er die Aufzeichnungen nach 72 Stunden, allerspätestens aber nach 10 Tagen löschen. Hinzu kommt, dass die Beobachtung des Personals mit einer Videoüberwachung strenggenommen gar nicht zulässig ist. Sie dient ausschließlich der Überwachung der Kundenbereiche. Wenn es sich technisch nicht verhindern lässt, dann darf Ausnahmsweise auch ein Arbeitsbereich sichtbar sein. z.B. wenn diese Bereiche sich überschneiden.

Zwar wird er sich fragen wie die Differenz zu Stande kommt und er wird sich zweifelsfrei und zu recht ärgern, im allgemeinen wird er aber darauf vertrauen, dass Mitarbeiter ihm nicht einfach Ware aus dem Regal stehlen. Vielmehr wird er von Ungenauigkeiten seiner Mitarbeiter ausgehen, z.B. vergessen zu kassieren, eine statt mehrere Schachteln an der Kasse gescannt. Fehlmenge beim Wareneingang nicht bemerkt. u.s.w. Auch dass wird ihn sehr ärgern aber Personaldiebstahl ist nicht das erste and das Chefs denken.

Es ist also höchst unwahrscheinlich, dass Der Chef die Schuld an der Inventurdifferenz, dem Verhalten Deiner Freundin überhaupt zuordnen kann.

Kann er es aber doch, dann muss er nicht, wie vor Gericht beweisen was genau Deine Freundin getan hat. Im Arbeitsrecht reicht es völlig aus, dass er nachweisen kann, das der eingetretene Vertrauensverlust, die weiterführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. Der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gilt hier nicht. Hat der Arbeitgeber also den begründeten Verdacht, dass der Arbeitnehmer ihn bestiehlt, dann kann er das Arbeitsverhältnis beenden.

Zusätzlich wird ein Arbeitgeber in einem solchen Fall eventuell Strafanzeige erstatten. Das muss er aber nicht. Unbedingt tun.

Die Vergangenheit kann Deine Freundin ja nicht mehr ändern. - Für das was geschehen ist, gilt es einfach Ruhe zu bewahren, wahrscheinlich ist alles gerade noch mal gut gegangen.

Für die Zukunft sollte Deine Freundin erkennen, dass sie sich genau so verhalten hat, wie es Leute tun, mit denen keiner etwas zu tun haben möchte. Schon gar nicht als Mitarbeiter. Gewöhnt man sich solche Verhaltensweisen erst mal an, dann ist das auf Dauer ein sicherer Weg in den Abgrund des Arbeitsmarktes und anderer Gesellschaftlicher Beziehungen.

Das Eigentum anderer Personen (auch des Arbeitgebers, selbst wenn dieser eine anonym erscheinende Firma ist) ist unantastbar. Wenn man etwas geliehen oder geschenkt haben möchte, dann kann man fragen und die Antwort abwarten. Das gilt auch und insbesondere für

  • Kugelschreiber
  • Klopapier
  • Kopierpapier
  • Druckerpatronen
  • Locher, Hefter, Büroklammern
  • Sachen die "nicht mehr benötigt werden"
  • u.s.w.

Für Ware sowieso.

Woher ich das weiß:Hobby – erste Spiegelreflex 1981, erste Digitalkamera 1999

War ihr das nicht bewusst, dass so etwas auffällt? Eigentlich müsste man ja wissen, dass bei einer Inventur dann ein paar (ich weiß nicht, wie viele) Schachteln fehlen, die nicht verkauft wurden.

Die Videoaufnahmen können theoretisch noch da sein. Kommt drauf an, ob ihr Chef diese archiviert. Falls nicht, gibt es davon keine Videoaufnahmen mehr.

Rechtlich gesehen kann der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen. Ob er sich jetzt die Mühe macht alles auszuwerten, andere Sache. Diebstahl am Arbeitsplatz kann mit fristloser Kündigung geahndet werden

Die Videoaufzeichnen werden in der Regel nach einer gewissen Zeit gelöscht, allerdings muss das ja nicht der Fall sein.

Letztendlich kommt es tatsächlich auf den Arbeitgeber an, ob die Videoaufnahmen noch verfügbar sind oder aber gelöscht wurden...

Letztendlich muss aber Deine Freundin damit rechnen, dass sie unter Umständen überführt wird...

Denke nicht, dass wegen ein paar Schachteln Kippen jetzt so ein Aufriss gemacht wird. Das wäre mehr Aufwand, die ganzen Videos von jemand sichten zu lassen, als die paar Schachteln wert sind.