Dürfen Lehrer mein Nikotin behalten?
Heute würde ich in der Schule erwischt wie ich einem Freund eine Packung Snus verkauft habe, da mir das Zeug nicht gut bekommt.
Daraufhin kam ein Lehrer auf Anweisung der Schulleitung zu mir und ging einfach so an meine Tasche. Er entnahm mir zwei weitere Packungen, die ich einfach loswerden wollte und 100ml Liquid ohne Nikotin für meine E.
Die Schulleitung sagt, ich bekomme es nicht zurück und meine Eltern dürfen es auch nicht abholen.
Wie kann ich mein Liquid zurückbekommen?
4 Antworten
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Lass mich raten.... du bist unter 18 Jahren alt? Und der Freund, dem du das verkauft hast ebenfalls?
Dir ist bekannt, dass der Verkauf an Personen unter 18 Jahren gesetzlich untersagt ist? (Das betrifft auch den privaten Weiterverkauf!)
Wie kann ich mein Liquid zurückbekommen?
Gar nicht. Du kannst froh sein, wenn du von der Schule nicht noch Ärger wegen dem Handel mit Produkten aus der TPD2 bekommst.
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Wenn du unter 18 bist, bekommst du es gar nicht wieder. Ich weiß gar nicht wie die Rechtslage ist, ob die das deinen Eltern aushändigen müssen. Theoretisch haben die ja das Hausrecht und könnten entscheiden.
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Hausrecht... sorry, aber der TE kann froh sein, das die Schule nicht die Polizei gerufen und Anzeige erstattet hat. Immerhin wollte er Ü18-Dinge an Minderjährige verkaufen.
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Die Eltern sind und waren aber nicht Eigentümer, sondern der TE - sofern es nach deutschem Recht überhaupt möglich ist, etwas sein Eigentum nennen zu dürfen, in dessen Besitz man nur durch ILLEGALES Handeln gekommen ist.
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Die Eltern sind und waren aber nicht Eigentümer, sondern der TE
Du weißt nur, dass er der Besitzer war.
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Haus-Recht dürfte aber nicht dafür sorgen mit fremdes Eigentum anzueignen.
Er selbst wird wohl Pech haben aber theoretisch müsste man es den Eltern aushändigen da es der Schule nicht gehört.
Ob die Schule einfach so an die Taschen darf müsste man Mal nachforschen da hatte ich Mal nen Artikel drüber gelesen kann mich aber nicht mehr genau erinnern wie das war.
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Wie kann ich mein Liquid zurückbekommen?
Du wirst es nicht von der Schulleitung zurück bekommen. Du könntest Ärger wegen Vertrieb bekommen.
Deinen Eltern dürfen sie es nicht vorenthalten.
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Du wirst das nicht mehr bekommen, sei froh wenn nichts weiteres passiert. Deine Sachen stehen im Lehrerzimmer auf dem großen Tisch, für deren Eigenbedarf
Hausrecht beinhaltet nicht Eigentums-Besitzrechte außer Kraft zu setzen. In diesem Fall den Eltern gegenüber.