Datenveränderung von Bankkarte strafbar?

3 Antworten

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Da hier die Ka´rte eine Auskunft über das Alter des Inhabes gibt, ist diese Karte eine digitale Urkunde, und daher:

§ 267 StGB Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/148a

§ 148a StGB Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch (Österreich)

Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, einen anderen dadurch am Vermögen schädigt, daß er das Ergebnis einer automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Gestaltung des Programms, durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten oder sonst durch Einwirkung auf den Ablauf des Verarbeitungsvorgangs beeinflußt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


azazelmaru 
Fragesteller
 03.08.2021, 15:50

Aber das gilt ja nur für Österreich...

Und man beachte die Formulierung "mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern", es bereichert sich ja keiner. Die Ware ist ja trotzdem bezahlt.

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Ne ist nicht schlimm, viel Spaß mit der Karte ;)

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin leidenschaftlicher Raucher.