Darf man Tabak im Garten anbauen?

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Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, durch den Tabak-Selbstanbau Steuern zu sparen! Von den zahlreichen Regelungen des Tabakhandels betrifft den Selbstanbauer nur das Tabaksteuergesetz . In seiner aktuellen Fassung befreit es ausdrücklich die Herstellung von "Tabakwaren, die außerhalb eines zugelassenen Herstellungsbetriebes aus Kleinpflanzertabak hergestellt und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind" vom Steuer- und Verpackungszwang.

Die zugehörige Durchführungsverordnung legt keine Menge fest, wie beim Weinbau für den Eigenbedarf wird jedoch von den zuständigen Zollbehörden widerleglich vermutet, dass ab 100 Pflanzen ein gewerblicher Anbau stattfindet.

Aus 100 Tabakpflanzen gewinnen wir etwa 4-6 kg rauchfertigen Tabak, diese Menge halten wir beim Tabakanbau für realistisch.

Zu Zigaretten verarbeitet ergibt das ca. 25-40 Stangen a´ 10 Schachteln a´ 20 Stück beste Zigaretten.


Ja, das Tabaksteuergesetz befreit die Herstellung von "Tabakwaren, die außerhalb eines zugelassenen Herstellungsbetriebes aus Kleinpflanzertabak hergestellt und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind" von der Tabaksteuer.

Ja, das darf man. Allerdings ist zu beachten, dass das nur für den Eigenverbrauch erlaubt ist, sonst uss steuer bezahlt werden. Die Grenze ist 100 Pflanzen.


romar1581  02.02.2011, 17:52

Ergänzung:

Hier gibt es eine sehr schön gemachte Seite, die dir alles wissenswerte sagt. Technik, Recht, gärtnerisches know how, Bezugsquellen u.s.w.

Billiger kann man nicht rauchen!

http://www.tabakanbau.de 100 Pflanzen versorgen dich mit 5-6 kg Tabak, das sind 50 bis 60 100g-Dosen, davon rauchst du lange. Allerdings ist die Arbeit erheblich und man muss auch wissen was man tut.

Wenn 100g Zigarettentabak zum selberdrehen 10€ kosten, dann entspricht die Ernte von 100 Pflanzen einer Ersparnis von 500-600€. Das ist Geld, das man anderswo besser ausgeben kann. Wenn man dabei nicht aufs Rauchen verzichten muss...

Versuch macht kluch!

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Ja, das Tabaksteuergesetz befreit die Herstellung von "Tabakwaren, die außerhalb eines zugelassenen Herstellungsbetriebes aus Kleinpflanzertabak hergestellt und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind" von der Tabaksteuer.

Schau mal hier: http://www.tabakanbau.de/de/poolinfo.php?id=8333

Natürlich darf man zum Eigenbedarf Tabak anbauen. Aber nur mit der Zucht ist es nicht getan, denn der Tabak muß nach der Ernte auch Fermentiert werden. Und wenn man das nicht kennt wird aus einer guten Pfeife oder Zigarre oder Zigarette nicht viel.