alkohol im schwimmbad

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Hallo Satanius 1,

es gibt keine für alle verbindlichen, gesetzlichen Regelungen betreffs Alkoholgenuß im Schwimmbad. Viele Schwimmbad-Kisoke/Restaurants verkaufen auch alkoholische Getränke. Solange der Alkoholgenuß in Maßen bleibt ist das sicherlich kein Problem. Besoffene, durchs Bad wankende Gestalten stellen aber eine Gefährdung dar, da sie nicht nur sich selbst (Ertrinkungsgefahr) sondern dann bei einem Unfall im Wasser auch das Rettungspersonal gefährden. Es ist für einen Lebensretter im Wasser immer auch eine Gefahr. Er setzt sein Leben bei solchen Rettungsaktionen aufs Spiel, da ein Ertrinkender im Todeskampf enorme Kräfte freisetzen kann und den Retter durch Umklammern oder Schlagen verletzen oder sogar töten kann.

Zum anderen hat jeder Badegast eines öffentlichen Schwimmbades einen Vertrag mit dem Betreiber des Schwimmbades abgeschlossen. Dokumentiert wird dies durch der Erwerb der Eintrittskarte. Es gibt also ein bilaterales Vertragsverhältnis, bei dem sich der Badbetreiber verpflichtet das Schwimmbad (unter Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten) für den Badegast zur Verfügung zu stellen. Der Badegast hat dann aus diesem Vertrag das Recht das Bad zu nutzen und die Pflicht die Haus- und Badeordnung (diese sollte vor dem Eingang des Bades ausgehängt sein und entfaltet nur, wenn sie dort sichtbar angebracht ist, auch die volle Wirkung) einzuhalten. In den meisten HOBs (Haus- und Badeordnungen) ist ein Punkt den Alkohol betreffend vermerkt. Bei uns im Bad heißt der: angetrunkenen Personen ist der Zutritt zum Bad nicht gestattet. Nun kann man sich auch erst im Bad zu einem Vollrausch verhelfen und dann haben wir Bademeister, das Recht den angetrunkenen Gast in seinem Interesse und dem der anderen Badegäste des Bades zu verweisen.

Ist die Frage damit zu Deiner Zufriedenheit beantwortet?

Viele Grüße

Klaus Jorke - Schwimmeister im Schwarzwald


chlorgasjunky  19.04.2011, 14:34

Da kann man nix mehr zufügen. Das ist so korrekt.

Lg Maria

FAB in Elternzeit

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also man sollte es nicht tun. ob das gesetzlich verboten ist glaube ich eher nicht, aber es sollte in der regelung des schwimmbades stehen. es kann gefährlich sein, kannst ertrinken.  lass es besser schön bleiben.  

ich würde auch sagen , dass es zwar bestimmt nicht im gesetzbuch oder sonsr wo steht aber warum willst du besoffen ins schwimmbad?? erstens ist das sau gefährlich und zweitens kannst du da wen du scheiß machst dich nie wieder blicken lassen.. ;))

 

Das kann vlt. jedes Schwimmbad selber bestimmen