Hallo,
ich schreibe morgen die zentrale Prüfung mit gymnasialer Anforderung in Deutsch. Es gibt ja immer zwei Wahlthemen im zweiten Prüfungsteil. Das erste Wahlthema besteht aus dem Augabentyp 4a (literarische Texte analysieren) und das zweite Wahlthema aus dem Aufgabentyp 2 (Materialgestütztes Schreiben- einen informierenden Text schreiben) oder aus dem Augabentyp 4b (Materialgestütztes Schreiben-analysierend schreiben).
Nun ist meine Frage, ob ich bei dem Aufgabentyp 4b meine Aussagen, die ich ja mithilfe von den vorgegebenen Materialien mache, mit Zeilenangaben belegen muss?
Den Aufgabentyp 2 haben wir in der Schule bereits ausführlich besprochen und geübt und es hat immer gereicht, dass wir unsere Aussagen belegt haben, indem wir Z.B geschrieben haben:,,E-Books werden von der jüngeren Generation eher genutzt, dies sagt auch M2 aus.“
Reicht das im Aufgabentyp 4b nicht aus und man muss seine Aussagen durch Zeilenangaben belegen?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten:)