Würdest du nackt spazieren /einkaufen etc gehen wenn es legal wäre?
Das Ergebnis basiert auf 55 Abstimmungen
22 Antworten
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Die Frage ist müßig. Es ist legal. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass zwingend vorschreibt immer bekleidet zu sein....
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Nein.
Ein nach §183 Strafgesetzbuch strafbarer Fall von Exhibitionismus setzt die gezielte Präsentation des Geschlechtsorganes zum Zwecke des Lustgewinnes voraus. Ein nudistischer Lebenswandel und einfach nur nackt spazieren gehen, weil einen die Kleidung stört, ist etwas anderes.
Auch das zweite was Du vermutet hast (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es ganz klar nicht. Das kommt sogar noch weniger in Frage. Das setzt nämlich zum einen eine sexuelle Handlung voraus (da reicht nackt sein nicht) und zusätzlich den Vorsatz zu provozieren (§ 183a StGB). Selbst das kann man nicht unterstellen. Man könnte allenfalls darüber streiten, ob es unangemessen ist.
In diesem Falle käme ersatzweise §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage (Belästigung der Allgemeinheit, früher als "grober Unfug" bekannt). Aber das ist ein alles und nichts Paragraph. Danach wurde auch schon das Stören öffentlicher Gelöbnisse der Bundeswehr oder das Vollspritzen von Fußgängern durch rücksichtsloses Autofahren bestraft.
Der Paragraph soll alles abdecken, dass gesetzlich eigentlich nicht geregelt ist, aber wo es um Verhaltensweisen geht, die grob gegen anerkannte Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung verstoßen und zwar in einem Ausmaß dass die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet oder belästigt und zugleich die öffentliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird.
Nach diesem Paragraphen wurde zwar bereits völlige Nacktheit mit Geldbuße bestraft, aber es gibt auch immer wieder "Nacktwanderer" die vor Gericht frei gesprochen werden.
Es gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man zwingend bekleidet sein muss. Allerdings können Dir alle möglichen Einrichtungen im Rahmen ihres Hausrechtes so den Einlass verweigern.
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§ 118 ist ein Gummi Paragraph, schon klar. Bestraft wirst du in der Regel nicht. Aber gestört wird sich der ein oder andere mit Sicherheit fühlen. Also wird dir das Ordnungsamt / die Polizei einen Platzverweis erteilen. Passiert nix. Ausser du legst es drauf an und missachtest die Anordnung.
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Ordnungsamt oder Polizei wären mit Dir wahrscheinlich in erster Linie heillos überfordert, weil es eben nichts konkretes gibt, mit dem Dir beizukommen ist...
Die Sache, das man nicht nackt draußen rum läuft ist einfach für viele so selbstverständlich und naturgegeben, dass sich keiner die Mühe gemacht hat, das gesetzlich zu regeln. Das klärt einfach der soziale Gruppendruck...
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- Es wire safe niemand machen
- Im Winter wird es erst recht nicht jemand machen.
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Im Winter is klar... Aber Sommer??? Würde ich jederzeit machen
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Würdest du es auch machen, wenn du der einzigste wärst, der das macht?
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Also wenn es erlaubt wäre und es sich mehr durchsetzen würde, wäre ich bei sommerlichen Temperaturen gerne dabei!
Bin ohnehin gerne nackt und gehe regelmäßig in die Sauna und zum FKK! Und ob man nun einer Minderheit angehört, die lieber nackt als angezogen an den Strand geht - oder ob man gemeinsam mit dieser Minderheit nackt einkaufen geht, ist ja letzten Endes fast egal!
In Anbetracht des Klimawandels wird unsere Gesellschaft ohnehin irgendwann einen anderen Umgang mit körperlicher Nacktheit finden müssen! - Nur schade, dass man die Menschen immer zu ihrem Glück zwingen muss😉!
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Bin gerade in Cap d'Agde, da geht das.
🙂
W 21
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zwar vllt nicht immer, aber hin und wieder
Du könntest aber wegen Erregung Öffentlichen Ärgernisses belangt werden (Exhibitionismus)