Warum dürfen Kinder unter 14Jahren nicht selbst über ihre Sexualität bestimmen?

2 Antworten

Da hast du was falsch verstanden. Deine Annahme ist nicht korrekt. Interessant ist das auch einige Antwortgeber falsche Annahmen aufgesessen sind...

Wenn 2 zb 11 jährige miteinander Sex haben ist das nicht strafbar und das nicht nur weil eh erst ab 14 Strafmündig ist.

Du hast nur die Hälfte der Gesetzeslage erfasst: Unter 14 Jahren bist Du noch nicht strafmündig, daher droht Dir auch bei einvernehmlichem Sex mit Gleichaltrigen nichts.


Lenimx  28.09.2024, 15:04

Grundsätzlich ist das richtig, jedoch können Erwachsene, die davon etwas mitbekommen und nicht einschreiten wegen Beihilfe angeklagt werden.

Außerdem können erzieherische Maßnahmen angeordnet werden und wenn beispielsweise ein 13-jähriger mit einer 8-jährigen schläft, kann der Vorfall vermerkt werden und sich auf das Strafmaß auswirken, falls der 13-jährige später - im Alter von 14 Jahren - erneut eine Tat begeht.

Ich finde es auch äußerst fragwürdig, dass auch der Sex zwischen einer 13-jährigen und einer 14-jährigen Person strafbar ist, jedoch der Sex zwischen einer 14-jährigen und einer 50-jährigen Person unter bestimmten Voraussetzungen legal ist.

Smartass67  28.09.2024, 15:20
@Lenimx

Welche Beihilfe zu welcher Straftat? Das Strafrecht gilt für die Protagonisten nicht, es gibt hier gar keine Straftat und den Schutzzweck von 173 StGB legst Du meines Erachtens auch falsch aus.

Smartass67  28.09.2024, 15:25
@Smartass67

….und in Deinem etwas krassen Beispiel geht es auch nicht wirklich um das selbe wie in der Frage des Fragestellers. Dass bei Deinem Beispiel nicht alles ok ist und Konsequenzen drohen, steht außer Frage, das ist aber absolut nicht vergleichbar.

Beim letzten Satz stimme ich vollkommen zu.

Lenimx  28.09.2024, 15:34
@Smartass67

Es handelt sich tatsächlich um Beihilfe zum sexuen Missbrauch von Kindern durch unterlassen. Nach 173 StGB Abs. 1 Nr. 2 wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem Kind von einer dritten Person durchführen lässt. Das Alter der Dritten Person ist hierbei nicht definiert. Es gab in der Vergangenheit auch bereits Ermittlungsverfahren in dieser Richtung, die jedoch meistens wieder eingestellt wurden, das ist also eher eine theoretische Sache.

Smartass67  28.09.2024, 15:53
@Lenimx

Dein Beispiel mit 8 und 13 Jahren ist Missbrauch wegen des Gefälles bei der geistigen Entwicklung. Im Beispiel des Fragestellers ist aber genau das nicht gegeben, sofern sich beide ziemlich auf „Augenhöhe“ begegnen.
Auch wenn zwei normal entwickelte Dreijährige sich gegenseitig am Schniepel ziehen hat das nichts mit Missbrauch zu tun.

Lenimx  28.09.2024, 20:48
@Smartass67

Das ist mir schon klar, aber so ist die Gesetzeslage eben. 13 und 14 Jahre würden die Meisten wahrscheinlich auch als keinen Missbrauch deklarieren und dennoch ist es eine Straftat. Hier ging es ja auch garnicht um das Beispiel mit 8 und 13 Jahren, sondern um die Beihilfe.

Wenn du beispielsweise das Video von Leeroy vor ein paar Jahren über ein Mädchen, das mit 12-13 schwanger war, schaust, siehst du auch, dass sie erzählt, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen ihre Eltern eingeleitet hat, weil die wussten, dass sie (12) mit ihrem Freund (13) schläft. Das Verfahren wurde dann zwar wieder eingestellt, es hätte aber auch mit einem Urteil enden können. (Mir ist durchaus klar, dass Youtube keine super-vertrauenswürdige Quelle ist, aber das ist Gute Frage doch auch nicht)

Die Verfahren hierzu führen jedoch weniger bei Fällen des Unterlassens zu einem Urleil, sondern eher, wenn ein Erwachsener zwei Kindern ausdrücklich sagt, dass sie sexuelle Handlungen aneinander durchühren sollen, was ja dann wieder etwas ganz anderes ist.

Smartass67  28.09.2024, 21:21
@Lenimx

Es ist eben keine Straftat, da das Strafrecht auf Kinder nicht anwendbar ist und wo keine Straftat ist, kann man auch keine Beihilfe dazu leisten.

Sie dazu zu „bestimmen“ ist eine ganz andere Sache, die mit der Frage überhaupt gar nichts zu tun hat.

Lenimx  29.09.2024, 00:07
@Smartass67

Straffrei und legal ist nicht das gleiche. Ist trotzdem illegal und somit machen sich auch alle beteiligten Erwachsenen strafbar, auch wenn es sich nur um Unterlassen handelt. Wie gesagt, da gab es eben bereits Fälle und ich meine nicht die, bei denen ein großer Altersunterschied zwischen den beiden Kindern war oder die Erwachsenen gezielt mitgewirkt haben. Also auch aber eben nicht nur.

Smartass67  29.09.2024, 12:51
@Lenimx

Du verstehst es einfach nicht, lass es. Hier ist es sowohl straffrei als auch legal und es fällt Dir kein Zacken aus der Krone, wenn Du merkst, dass Du sowohl off topic, als auch im Unrecht bist.