Sollte ich das Angebot annehmen?

2 Antworten

Hallöchen, das ist etwas kompliziert.

da ihr beide (höchstwahrscheinlich) noch nicht 14 seit, ist Sex erstmal grundsätzlich tabu für euch beide. Ihr könnt natürlich so viel SB machen wie ihr wollt. Das ist eure Sache und in eurem alter nicht verboten.

Fazit: Mit dem Sex warten bis ihr beide 14 seit, sonst macht ihr euch Strafbar bzw. eure Eltern bekommen „Hilfe“ bei der Erziehung und das wollt ihr beide denke ich mal nicht ;)

LG deine guakeh

Kommt drauf an, wie alt sie ist, denn:

Nach § 176 Absatz 1 StGB wird eine sexuelle Handlung an Kindern mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. Ein solcher sexueller Missbrauch liegt nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann vor, wenn beispielsweise ein 13-jähriges Mädchen mit ihrem 14-jährigen Freund Geschlechtsverkehr hat. Der 14-jährige Freund macht sich somit strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr ist man bedingt strafmündig und kann für sein Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden und nach dem Jugendstrafrecht "bestraft" werden.

Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.