Schlägerei bei Klassenfahrt wegen hotpan bild?
Hallo meine freundin 12 und ich 14 sind zur zeit auf einer Klassenfahrt in Atlanta (USA) und weil es hier warm ist hatte meine Freundin heute eine hotpan an weil sie es halt kann...😂(geilerer arsch als andere 18 jährige 😂) Und sie hat so dann ein Foto von sich gemacht und es auf instagram gestellt und dann haben sehr viele auch manche von der klassenfahrt in den kommentaren geschrieben sie sei eine schlmpe jeder kann sie f sie sei nur Auf sex aus was aber nicht stimmt weil wir sind 3 jahre zsm und wir hatten noch nie sex aber jagut. Aber so ein Typ hat ihr dann ins Gesicht direkt neben mir gesagt das sie eine schl*mpe sei und hat mich dann weggeschubst und ihr an die brust gefasst weshalb Ich dann ,,leicht" ausgerastet bin und ich dann eine Schlägerei mit ihm hatte wo ich ihm das nasenbein verschoben habe ,,ups" und jetzt wollte die Lehrerinnen uns abholen lassen aber dieses hotels hat ja Kameras zählt das denn als Notwehr weil er uns ja schon angegriffen hat
7 Antworten
Nothilfe, weil er sie sexuell belästigt hat und Notwehr, weil er dich angegangen ist.
Aber auch bei Nothilfe/Notwehr muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Und so verständlich deine Aktion sein mag (hehe), da habe ich meine Zweifel.
Wenn das eine Aktion im Affekt war, und mit einem Schlag die Nase neu gerichtet wurde, dann hat er halt Pech gehabt. Wenn Du auf ihn eingeprügelt hast, obwohl er schon "die Schnauze voll" hatte, und nach "Abwendung der Gefahr" dann auch noch eine kostenlose Schönheitsoperation ausgeführt hast, dann kannst Du ein Problem kriegen.
Nicht gerade groß strafrechtlich, aber wenn er klagt halt zivilrechtlich (Schmerzensgeld/Schadensersatz).
NIEMAND hat das Recht, unerlaubt andere anzufassen (wie hier zweimal geschehen).
Ob man da für sich eine Gegenwehr für geboten hält, mag jeder für sich entscheiden, ist aber rechtlich wohl einwandfrei.
Anekdote: Vorgesetzte Soldaten müssen immer fragen: "Darf ich sie anfassen?" bevor sie z.B. die Bekleidung korrigieren - weil sie sonst auch mal die Faust ins Gesicht kriegen.
Udo Vetter, Strafrechtsanwalt: "Am Ende stellen die Gerichte meist auf die Verhältnismäßigkeit ab. Sie beurteilen die Abwehrhandlung nach „gesundem Menschenverstand“. Je harmloser der Anlass ist oder auch die Person des Angreifers, z.B. Kinder, desto größer ist das Risiko, selbst als Schuldiger da zu stehen."
Ich denke nicht. Der "Grabscher" hatte zwar keinesfalls das Recht, Deiner Freundin an die Brust zu greifen, aber du hast Dir tatsächlich die Finger "schmutzig" gemacht, als Du ihn angegriffen hast. Der richtige Weg wäre gewesen: Deine Freundin rennt zu einem Lehrer und holt sich Hilfe. Und nicht: Du prügelst Dich mit jemanden. Das hast Du schon begriffen, oder? Und über eine Hotpants sollte man erst nachdenken und sie dann anziehen oder auch nicht. Mit DEM Echo hättet Ihr rechnen müssen ;-) Also nützt Ausrasten da gar nix. ;-)
Nur hat der Grabscher angegriffen. Einen Angreifer kann man nicht angreifen, nur sich gegen diesen Verteidigen.
Ja du hast deine Freundin verteidigt , wenn jemand meiner Freundin an ihre Brüste also bist ja noch zertlich mit ihm umgegangen .
Gegenfrage welcher Freund würde da ruihg zuschauen?
Haste sauber gemacht
Gewalt ist nie eine Lösung und führt meistens zur Eskalation. Nur Hirnlose wenden Gewalt an.
Ich denke schon das man das als notwehr zählen kann. Auf jeden fall kannst du ihn wohl wegen beleidigun und sexueller belästigung drankriegen. Das er dich geschubst hat würde ich auch als angriff werten.
Ich empfehle dir trozdem, dich jetzt etwas zurück zu halten, da er sonst eventuell recht bekommt. Rache führt nur zu noch mehr rache...
Ich finde es gut das auch mal jemand gegen die -geistig nicht so weit entwickelten- menschen vorgeht. Bitte, versuche zu gewinnen, damit irgendwann solche -geistig nicht so weit entwickelte- menschen aussterben
("Gewinnen" auf rechtlichem/geistigem niveau, nicht körperlich)
Also rein rechtlich gesehen bist du noch nicht strafmündig. Besser so denn ihr habt alle sehr unreif gehandelt.
"Aber auch bei Nothilfe/Notwehr muss die Verhältnismäßigkeit"
Falsch. Erforderlichkeit und Gebotenheit sind von Bedeutung.