rummachen?

5 Antworten

Nein.

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Wusste gar nicht, dass es da keine Strafe gibt wenn man noch nicht 18 ist.


Maggus50  02.12.2023, 19:13

Auch wenn ma minderjährig is kann's sein dass die Jugendlichen unter die Fürsorge des Jugendamtes gestellt werden

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29 bzw. 32 Jahre alt, steht hier an anderer Stelle, wo es darum geht, dass die Schwester duschen will mit ihm.

Im Erwachsenenalter greift hier das Strafgesetzbuch. Sofern es jemand anzeigt, kann auch einer von Euch sein, nicht unbedingt der Nachbar.

des is koa Thema für rummachen erst recht ned mit deiner Schwester. Des is weder ethisch no rechtlich in Ordnung. Respektier die Grenzen und halt di anständig.

Rechtlich betrachtet ja. Alles ist legal. Ab 18 ist allerdings nur der GV unter Strafe gestellt. Alles andere erlaubt.


segler1968  02.12.2023, 19:10

Nein, ist es nicht. Wenn einer von beiden unter 14 ist und der andere nicht, ist es Kindesmisshandlung z.B.

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Inilein2  02.12.2023, 19:45
@segler1968

Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn ist die Strafe eh pippig.

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Kannst du schon aber ob das euro geschwisterliche Beziehung nicht einmal zerstört weiß ich nicht .

wie alt seit ihr ??