Recht auf Urlaub als Prostituierte?
Hallo,
wenn man nicht gerade im Laufhaus, Bordell oder als Escort arbeitet... hat man ein Anrecht auf Urlaub als Nut**?
9 Antworten
Sexarbeitende sind so gut wie nie Angestellte, sondern in der Regel selbstständig - da interessiert keinen, ob und wann sie frei machen, das planen sie selbst nach Bedarf und Möglichkeit.
Auch die Sexarbeitenden im Bordell/Laufhaus und Escorts sind selbstständig. Bordellbetreibende sind Vermieter, nicht Arbeitgeber.
Sexworkerinnen sind keine keine Angstellten, sondern selbständige Unternehmerinnen.
Daher können Sie Urlaub machen wann und do oft und so lange sie möchten - verdienen aber dann eben kein Geld. Bezahlten Urlaub gibt es also keinen.
Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
Freiberufler und Selbstständige müssen alleine zusehen ob und wann sie Urlaub machen.
Nutten können so viel Urlaub machen wie sie wollen. Die sind ja nicht angestellt.
Mir ist das egal ob die es schön haben oder nicht, ich hab mit denen nichts am Hut
Falls du einen Angestelltenvertrag hast, besteht selbstverständlich ein Urlaubsanspruch (in D mindestens 24 Arbeitstage jährlich).
Wenn du selbstständig bist nimmst du den Urlaub wann du willst, aber musst ihn selbst finanzieren.
Tja, schön wär's... irgendwie.