prostitution?

2 Antworten

Tatsächlich gab es vor vielen Jahren mal eine höchstrichterliche Entscheidung, dass Prostituierte die Bezahlung nicht einklagen können weil ihre Tätigkeit sittenwidrig ist. Genau deshalb lassen sie sich ausnahmslos im Vorhinein bezahlen.

Das Urteil ist inzwischen glücklicherweise überholt:

https://wien.orf.at/v2/news/stories/2535555/


Beni264 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 10:50

Also dann kann ich mit Spielgeld bezahlen

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Theoretisch ja, aber Sie zahlen immer im Voraus