Nackt im Garten?
Hey ich liege grade wenn es so warm ist gerne im Garten und Sonne mich. Das mache ich auch Nackt,weil ich keine streiten will und ich mich so im Garten wohl fühle. Das Problem ist meine Nachrisbarin Beschwert sich darüber weil ihr Freund immer aus dem Fenster schaut und mich betrachtet. Aber ich darf mich ja in meinem Garten anziehen wie ich will oder?
19 Antworten
Da ist wohl jemand neidisch, weil Du so gut aussiehst! Sie würde sich immer über Dich beschweren, egal was Du machst und wie Du gerade bekleidet bist.
Du hast das Recht, Dich so in Deinem Garten zu kleiden wie Du es willst - oder auch ganz nackt zu sein. Darüber darf sich niemand beschweren. Aufregen dürfen sich andere schon, das hat dann aber juristisch keine Konsequenzen für Dich, höchstens nachbarlicher Streit kann entstehen.
Was Du juristisch nicht machen darfst, ist andere sexuell erregen. Ich nenne das: eine Sexshow abziehen. Aber das machst Du auf keinen Fall, wenn Du Dich so benimmst, wie alle anderen (bekleidet) auch.
Grundsätzlich darfst du das, der Gesetzgeber hat aber Grenzen gesetzt. Aber so wie du es erzählst ist als ok 👌. Du darfst so gar im Garten rum laufen und arbeiten.
Ich mache das auch und der Rest der Familie
Grundsätzlich schon. Die Frage ist dabei nur: wie schnell kann man dich so erkennen, von außerhalb? Denn Erregung öffentlichen Ärgernisses könnte es darstellen, wenn andere sich durch diesen Anblick gestört fühlen. Hier muss man aber unterscheiden:
wenn deine Nachbarn nur den Blick auf deinen Garten werfen müssen, um dich so zu sehen und sie können in den Garten wahrhaftig gut einsehen, dann könnte dies strafbar werden.
Wenn sie allerdings mit Fernglas aus einem Haus weiter weg in deinen Garten schauen oder mit Videokamera, während sie sich am Zaun hochhangeln, um drüber zu schauen, um dich zu sehen, würde dich wiederum keine Schuld treffen, denn dann machen sie sich strafbar, weil sie sich diesen Blick ja "erzwungen" haben. Es fällt unter Spannern.
Nein. Schon von der Nacktheit selbst können sich andere gestört fühlen. Das ist so.
Dann handelte es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Allerhöchstens
Ist es ein Raum wo sich deine Nachbarn oft aufhalten oder nicht, sonst könnte er ja gehen, aber ganz ehrlich wenn der Nachbar dich anschauen will und es dich nicht stört, dann hat nur deine Nachbarin ein Problem.
Wenn es kein Gemeinschaftsgarten ist, darfst du das.Wahrscheinlich darfst du das jetzt auch nicht wirklich wenn man von der Straße aus alles sieht, wenn man nur in die Richtung guckt.Ich bin mit zu 99% sicher das du das darfst, aber alle Angaben ohne Gewähr
Was hat Nacktheit mit Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tun? Das wäre es höchstens wenn die FS masturbieren würde in der Öffentlichkeit.