Mit dem eigenen bruder?

2 Antworten

Das ist erlaubt, vorausgesetzt beide sind mindestes 14 Jahre alt.
Der Tatbestand Inzest gilt ausschließlich für den vaginalen Geschlechtsverkehr.
Gleichgeschlechtliche Beziehungen innerhalb der Familie erfüllen nicht den Straftatbestand des § 173 StGB. Der Begriff Beischlaf umfasst nur den klassischen Geschlechtsverkehr, mithin das Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan.

Quelle: https://www.kanzlei.law/strafrecht/sexualstrafrecht/der-beischlaf-zwischen-verwandten-%C2%A7-173-stgb

Woher ich das weiß:Recherche

Inzest ist, soweit ich weiß verboten