Mit anderen online masturbieren?

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Seid euch nur bewusst, dass ihr damit Jugendpornographie herstellen würdet. Auch die Herstellung ist nach § 184c StGB verboten, die nicht weiter spezifiziert ist. Damit ist dann auch das bewusste Herstellen solcher Inhalte als Jugendlicher strafbar.

Absatz 4 jedoch macht das ganze wieder für dich lockerer:

(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

Damit möchte ich dir nur sagen: Pass auf, an wen du da geraten könntest. Möchte die andere Person das plötzlich nicht mehr oder ist doch in einem anderen Alter, kann das für dich oder die andere Person auch nach hinten losgehen.