Kann ich angezeigt werden, wenn ich immer nackt in meinem Garten rumlaufe?
Hallo, Jetzt wo es Sommer ist, verspüre ich oft einen Drang nackt bzw. sehr freizügig in meinem großen Garten rumzulaufen. Meine 4 Frauen haben damit kein Problem, doch ich bekomme immer schräge Blicke von unseren Postboten zugeworfen. Können die, und meine Nachbarn mich deshalb verklagen? Hilfe!
12 Antworten
Ja, angezeigt kannst Du immer werden. Das ist ein Anruf.
Ob es in einem Bußgeld ( nach § 118 OwiG , es ist keine Straftat nach StGB ! ) mündet , ist dann wieder ein andere Frage.
Grundsätzlich gilt, dass bei fehlender Öffentlichkeit in der Regel die Anzeige verworfen wird. Wenn es also nur zwei Nachbarn sind, die auch nur Teile des Gartens und das nur mit Aufwand sehen können, passiert dir nichts.
Wenn dich die 24 Parteien des rießigen Mehrfamilienhauses gegenüber und sämtliche Passanten des direkt vorbeiführenden Gehweges ungehindert sehen können, wird es schon eng.
Ich könnte mir auch denken, dass jeder Hauch von "zur Schau Stellung" im Zweifel negativ gegen den Nackten ausgelegt wird.
Wenn der Garten nicht öffentlich einsehbar ist, kannst du auf deinem Privatgelände tun und lassen was du willst. Ist dieser aber z.B. von der Straße zu überblicken, so ist das Verhalten Exhibitionismus und somit Erregung öffentlichen Ärgernisses.
nicht ganz richtig - ohne sexuelle Hintergründe nur eine Ordungswiedrigkeit
In den eigenen vier Wänden darf jeder so rumlaufen, wie er oder sie möchte. Und auch wer im Garten lieber auf Kleidung verzichtet, begeht zunächst weder eine Straftat und meist auch keine Ordnungswidrigkeit.
In solchen Fällen entscheidet der Einzelfall. So ist es durchaus möglich, dass sich andere Mieter oder Nachbarn bei einem einsehbaren Garten und viel nackter Haut berechtigt gestört fühlen. Nach § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) kann diese „Belästigung der Allgemeinheit“ zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
In solchen Fällen gibt es meistens ein Schreiben vom Ordnungsamt, dass das zu unterlassen sei. Wird trotzdem weiter auf Kleidung verrzichtet, kann ein Bussgeld verhängt werden.
Andersrum darf sich ein freizügig gekleideter Mieter nicht beschweren, wenn von Nachbars Seite auch mal in den Garten geschielt wird.
Wenn dein Garten Privateigentum ist sollte es eig erlaubt sein. Man darf ja auch nackt in seinem Auto sitzen/sein