Ist die Ehefrau verpflichtet, den Mann zu befriedigen?

9 Antworten

Nein, ist sie nicht. Es ist ihr Körper und sie entscheidet darüber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 18 Jahre Erfahrung in verschiedenen langjährigen Beziehungen

fordern von hier auf jetzt ? nein, natürlich nicht

aber in der Ehe darf man Sex erwarten, das steht verklausuliert in §1353 BGB

(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

der Verpflichtung entkommt man also nur bei Missbrauch oder gescheiterter Ehe. ob 3x im Monat Missbrauch ist...eher nein. da muss man wohl erwachsen drüber schwatzen, denn der jeweilige Partner mag sich auch begehrt fühlen.
ist Ehe ohne guten Sex also gescheitert ? Absatz 2 legt das nahe und jeder Partner darf wegen zuviel oder zuwenig Sex meckern und den anderen verlassen.

man möge auch bedenken, dass die Ehe ein Exklusivereignis ist: man darf eh nur noch mit dem Ehepartner heiße Sachen anstellen; also ergibt sich da irgendwie auch eine gewisse Erwartungshaltung.
da wäre "keine Ehe vor dem Sex" auch dringend angeraten, um gegenseitige Vorlieben und Abneigungen zu erkunden.

Wiso soll ein Mann ein recht auf sexuelle Befriedigung haben?

Nein. Ist ihr körper darüber entscheidet sie selber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst objektophil und liebe Smartphones📱❤️

Es gibt kein Recht auf sexuelle Befriedigung. Einfordern schon mal gar nicht.


Ranzino  12.08.2024, 18:47

das Recht gibt es schon, zumindest ist das in der Definition der Ehe aus BGB.
das Recht auf Sex ist in dem Fall eine gewisse Erwartungshaltung.

Erzwingen ist da nicht möglich, nur darf dann der Partner die Ehe für gescheitert erklären. also beide; der eine weil der Sex nicht gefällt, der ander weil zuwenig oder langweilig oderwasweißich.

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Motobiggi31  12.08.2024, 18:51
@Ranzino

Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung zum Sex. 

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Ranzino  12.08.2024, 19:00
@Motobiggi31

an sich schon, siehe oben mein Zitat aus BGB §1353
es geht dabei halt eher um "wie oft und wie heftig", nicht um Sex überhaupt.

dazu bist in der Ehe verpflichtet, deshalb muss man auch drüber schwatzen, denn langweiligen Sex anbieten ist ebenfalls tabu.
Erzwingen geht nicht, deswegen ist nur noch Trennung möglich, wenn man sich nicht einig wird. sich trennen ist dann wohl auch besser....

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Motobiggi31  12.08.2024, 19:03
@Ranzino

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft. (1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Was versteht man unter ehelicher Lebensgemeinschaft?

- Es besteht eine eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft zwischen den Ehe-/Lebenspartnern. - Beide Ehe-/Lebenspartner führen einen gemeinsamen Haushalt. - Die Wirtschaftsführung beider Ehegatten/Lebenspartner ist nicht getrennt. - Die eheliche/lebenspartnerschaftliche Trennung ist nicht beabsichtigt.

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Ranzino  12.08.2024, 19:05
@Motobiggi31

Aus § 1353 Abs. 1 resultiert auch die Pflicht zur ehelichen Treue und zur Geschlechtsgemeinschaft, die nach § 120 Abs. 1, Abs. 3 FamFG ebenfalls nicht vollstreckbar ist.

eheliche Lebensgemeinschaft ist durchaus mehr als Sex, aber Sex IST enthalten. ;)

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Ranzino  12.08.2024, 19:11
@Motobiggi31

joah, das geht nicht. nur entfallen mit der nun möglichen Trennung auch die Pflicht zur Treue und deine anderen Beispiele.
das kann hässlich werden, deshalb muss man drüber reden

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Motobiggi31  12.08.2024, 19:12
@Ranzino

Wenn Sie nicht will hat er Pech gehabt! Wenn ihm das nicht passt kann er sich ja scheiden lassen😁

Eine aus der Geschlechtsgemeinschaft resultierende Verpflichtung zum Beischlaf bleibt umstritten, da ein Urteil auf „Herstellung des ehelichen Lebens“ nach § 120 Abs. 3 FamFG nicht vollstreckbar wäre.

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Ranzino  12.08.2024, 19:24
@Motobiggi31

solange sie auch die Trennungsfolgen hinnimmt, geht das.
in dem Szenario laut Eingangsfrage darf der Mann die Ehe für gescheitert erklären, womit die Pflicht zur Gemeinschaft bekanntlich lt. Absatz 2 von §1353 ausm Fenster fliegt.

die Frau muss nicht befriedigen und der Mann muss nicht mehr den Haushalt teilen und darf z.B. die schöne Cousine der Noch-Ehefrau küssen usw.
so eine Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft hat durchaus heikle Folgen und deshalb möge man vor Eheschließung viel reden und schwatzen, nämlich miteinander.

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Motobiggi31  12.08.2024, 19:27
@Ranzino

Die Frau darf die Ehe auch als gescheitert erklären und sich scheiden lassen 😁😁😁

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