Islam muss man Vollwaschung beim oralsex machen?
Ich habe eine Frage mir ist es unklar nachdem oralsex ob ich die Ganz Waschung(guzul) vollziehen muss?
2 Antworten
As selam aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh, ich hoffe meine Nachricht erreicht dich bei bester Gesundheit.
Ein rituelles Bad (Ghusl) ist erforderlich durch:
1) Die Emission von Sperma (Mani) bei einem Mann oder Sexualflüssigkeit bei einer Frau, die aus irgendeinem Grund mit Vergnügen ihren Ursprungsort im Körper verlässt [auch wenn sie ohne Vergnügen austritt].
Sayyiduna Ali (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Nach dem Austritt der präejakulatorischen Flüssigkeit (Madhi) ist eine rituelle Waschung (Wudu) erforderlich, und so weiter.“ Zur Emission von Sperma (Mani) ist ein rituelles Bad (Ghusl) erforderlich.“ (Sunan Tirmidhi 114)
2) Das Eindringen in das weibliche Geschlechtsorgan oder den After (dies ist haram) eines lebenden Menschen [auch wenn kein Ausstoß von Sexualflüssigkeit erfolgt].
Sayyida A’isha (Allah sei mit ihr zufrieden) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) sagte: „Wenn das Organ des Mannes über das Organ der Frau hinausgeht,
ein rituelles Bad wird notwendig“ (Sunan Tirmidhi 109 und Musnad Ahmad). Im Hadith von Abu Hurayra (Allah sei mit ihm zufrieden) sagte der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden): „...auch wenn er nicht ejakuliert“ (Sahih al-Bukhari 287 und Sahih Muslim 348). ).
3) Das Ende der Menstruation (hayd) oder der postnatalen Blutung (nifas) bei einer Frau. (Siehe: Al-Hadiyya al-Ala’iyya und Maraqi al-Falah 1/1444)
Auf dieser Grundlage ist im Falle einer Frau, die Oralsex mit ihrem Ehemann durchführt (Fellatio), ein Ghusl für ihn erforderlich, wenn der Ehemann Sperma ausspritzt.
Wenn er nur die Flüssigkeit vor der Ejakulation (Madhi) abgibt, dann ist nur ein Wudu erforderlich, und wenn nichts abgegeben wird, ist nicht einmal ein Wudu erforderlich, da das Einführen des männlichen Geschlechtorgans in den Mund der Frau an sich kein Ghusl oder Wudu erfordert, im Gegensatz zum Einführen in das weibliche Geschlechtsorgan oder den After.
Was die Frau betrifft, sie ist nicht verpflichtet, einen Ghusl oder Wudu durchzuführen, es sei denn, sie kommt zum Orgasmus, indem sie lediglich Oralsex mit ihrem Ehemann praktiziert. In diesem Fall ist sie verpflichtet, einen Ghusl durchzuführen, oder sie scheidet Flüssigkeit aus [ohne einen Orgasmus], in diesem Fall ist sie dazu verpflichtet Wudu durchführen. Außerdem muss sie ihren Mund gründlich ausspülen, wenn Flüssigkeiten in ihren Mund gelangen.
Wenn ein Ehemann Oralsex mit seiner Frau ausführt (Cunnilingus) und diese ihren sexuellen Höhepunkt erreicht (einen Orgasmus hat), ist bei ihr ein Ghusl notwendig. Wenn sie ohne Orgasmus Flüssigkeit abgibt, ist nur ein Wudu erforderlich, und wenn nichts abgelassen wird, ist nicht einmal ein Wudu erforderlich.
Was den Ehemann betrifft, von ihm wird nichts verlangt, es sei denn, er ejakuliert Sperma, indem er lediglich Oralsex mit seiner Frau praktiziert. In diesem Fall muss er einen Ghusl durchführen oder die Flüssigkeit vor der Ejakulation (Madhi) freisetzen. In diesem Fall ist er zur Leistung verpflichtet Wudu.
Jedoch, Paare sollten bedenken, dass es unzulässig ist, sexuelle Flüssigkeiten absichtlich zu schlucken oder in den Mund einzuführen.
Allahu alem
https://islamqa.org/hanafi/daruliftaa/8542/oral-sex-is-ghusl-obligatory/
Ja, lokal mit ODOL und Zamzam-Wasser aus Mekka, weil oral ist schwere Sünde in deiner Religion.
Und Wudu und Gusul machen.