Hi, ich bin 15 und habe vor ein paar Tagen im Schwimmbad unter der Dusche masturbiert. Jetzt frage ich mich jedoch: Darf man das, oder ist das verboten?

15 Antworten

Hallo KateUpton,

Masturbation ist, meiner Ansicht nach, etwas sehr intimes und daher würde ich es nie in der Öffentlichkeit tun. 

Im Duschraum kannst du jederzeit von anderen Badegästen überrascht werden und das wäre dir doch mit Sicherheit peinlich? Zudem kann so etwas auch strafrechtlich verfolgt werden  (sexuelle Erregung öffentlichen Ärgernisses), sofern von seitens des Schwimmbadbetreibers eine Anzeige erfolgt. 

Lg. Widde1985

Du solltest dir die Frage stellen, ob du in fremden Sperma rumlaufen willst und anderen beim masturbieren zusehen willst...

In der öffentlichkeit masturbieren ist erregen öffentlichen Ärgernisses und strafbar bzw. eine Ordnungswidrigkeit. Zudem ist es aus hygienischen Gründen nicht sehr lecker wenn man sein Sperma in der Dusche verteilt...

Also lass es lieber bleiben, geh in die Umkleide, wenn es schon im Schwimmbad sein soll und lass alles ins Taschentuch, dann beschwert sich keiner, es ist alles in Ordnung und gut ist!

In einer Gemeinschaftsdusche wäre das erregung öffentlichen ärgernisses und damit verboten. Außer die anderen fühlen sich davon nicht gestört xD

Es ist natürlich verboten

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Ich denke § 183 kommt hier nicht in Betracht

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Egal ob § 183 (nur für Männer) oder § 183a (für alle) - bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe nur für Minuten Spaß
Muss jeder selbst entscheiden ob ihm das wert ist

In der geschlossenen Dusche, Toilette oder Umkeide währe es wohl nicht strafbar - höchstes eine Ordnungswidrigkeit.
Aber wenn keine Flecken hinterlassen werden - wird sich wohl niemand beschweren


KateUpton15 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 14:58

Was ist, wenn da nur 1 glaswand und 2 normale wände sind? Also wie ein kasten. Nur eine seite ist frei um hinein zu gehen. Dieser kasten wird durch die scheibe abgeschirmt. Darf man das dann? 

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NackterGerd  16.11.2015, 20:28

Glas ist normalerweise Transparent d.h. Solange kein Milchglas währe es immer noch verboten Aber die Wahrscheinlichkeit gesehen und damit erwischt zu werden entsprechend geringer

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Masturbation macht zwar (fast) jeder, trotzdem ist es eine private Angelegenheit bei der man möglichst ungestört sein sollte. Es ist natürlich nicht verboten unter der Dusche zu masturbieren, aber trotzdem würde ich es im Schwimmbad nicht machen. Es könnte sein, dass jemand dazu kommt, dem das dann peinlich ist, dich dabei zu sehen. Wenn du natürlich ganz sicher sein kannst, dass dich niemand dabei beobachtet, dann kannst du natürlich dort auch beim Duschen masturbieren, wenn du das so gewohnt bist, es immer beim Duschen zu machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – wissenschaftliche Studien über viele Jahre zu diesem Thema