Fändet ihr das gut?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, es würde sich durch eine explizite Erlaubnis nicht das Geringste ändern.

Ein kleiner Teil wäre nackt und der Großteil der Menschen eben angezogen, weil es ihre verklemmte Erziehung einfach nicht zulässt, sich anderen unbekleidet zu zeigen.

Man kann jedenfalls nicht mit den Fingern schnippen und plötzlich fallen alle Hemmungen, so etwas ist ein generationsübergreifender Prozess, der sich nur langsam entwickelt.

Es entspricht einfach nicht den allgemein geltenden Verhaltensnormen und darum würde sich eine übergroße Mehrheit der Menschen daran stören. Man macht es einfach nicht. Solche nirgends aufgeschriebenen aber von (fast) allen stillschweigend akzeptierten Verhaltensnormen gibt es in jeder Gesellschaft. Das nennt sich Sitten und Gebräuche und wird von fast allen automatisch respektiert um nicht als Außenseiter da zu stehen.

Aber gesetzlich erlaubt ist es im Grunde sogar bereits. Es gibt kein Gesetz, dass in Deutschland eine bestimmte Kleiderordnung vorschreibt oder Nacktheit in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbietet.

Es sei denn das was man vorhat hat einen sexuellen Kontext (§ 183 StGB Exhibitionismus). Was einige vermuten (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es ganz klar nicht, dass setzt nämlich zum einen eine sexuelle Handlung voraus (da reicht nackt sein nicht) und zusätzlich den Vorsatz zu provozieren (§ 183a StGB). Man kann hier zwar unter Umständen die Provokation unterstellen, nicht jedoch den sexuellen Kontext, wenn ich jetzt unterstelle, dass du einfach nur einen nudistischen Lebenswandel hast und nackt sein möchtest.

Es käme potentiell noch §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage (Belästigung der Allgemeinheit, früher als "grober Unfug" bekannt).

Das ist jedoch sehr unbestimmt, verbietet Nacktheit nicht grundsätzlich und lässt eine Einordnung in den Gesamtkontext offen. Zwar wurden schon Menschen nach diesem Paragraphen tatsächlich für Nacktheit mit Geldbußen bestraft. Aber das ist ein "Alles-und-nichts-Paragraph". Danach wurde auch schon das Stören öffentlicher Gelöbnisse der Bundeswehr oder das Vollspritzen von Fußgängern durch rücksichtsloses Autofahren bestraft.

Der Paragraph soll alles abdecken, dass gesetzlich eigentlich nicht geregelt ist, aber wo es um Verhaltensweisen geht, die grob gegen anerkannte Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung verstoßen und zwar in einem Ausmaß dass die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet oder belästigt und zugleich die öffentliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird. Mit anderen Worten: da bleibt sehr viel Interpretationsspielraum.

Die Frage ist hier einfach wie gesellschaftlich akzeptabel eine nudistische Lebenseinstellung ist (und gesellschaftlich akzeptabel meint etwas anderes als die Frage ob sich einzelne daran stören). Wenn es in einzelnen Bädern nicht erlaubt ist, dann legt das der Badbetreiber mit seinem privaten Hausrecht fest. Unter Umständen könnte es eine Stadtordnung oder an Seebädern eine Badeordnung geben, die Nacktbaden an bestimmten Stellen untersagt. Dann hättest Du mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit zu rechnen, oder eben wie oben schon beschrieben mit einer Anzeige nach §118 OWiG.

Aber unabhängig davon gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man bekleidet sein muss. Es machen ja auch relativ viele an irgendwelchen kleinen Seen oder Kiesgruben. Alle die sich vor Ort auskennen wissen, wo "heimliche FKK-Strände" sind und es wird eigentlich auch allgemein akzeptiert. Auch von Polizei oder Ordnungsamt.

Das was Du vorschlägst - beides zu mischen, wer will zieht blank, wer nicht will bleibt angezogen - finde ich aber irgendwie komisch. Da prallen einfach zwei Lebenswelten aufeinander. Wer sich angezogen an einen FKK-Strand legt wird dort nicht selten komisch angeschaut und für einen Spanner gehalten und wenn man nackig zwischen lauter bekleidet Menschen liegt empfinden es viele der angezogenen dann als unsittlich und fühlen sich provoziert...

Ich denke, das sollte eigentlich der Normalfall sein! Denn Freiheit ist immer nur die Freiheit der / des Andersdenkenden! Und wenn jemand gerne nackt ist, sollte sie / er das auch ausleben dürfen!

Vielleicht nicht unbedingt in der Fußgängerzone, aber in einem Park, an Kanälen, Flüssen, Seen, Schwimmbädern und dem Meer sähe ich da keine Probleme! Überdies fände ich es auch okay, wenn jeder Mensch auf ihrem / seinem Balkon, auf der heimischen Terrasse und im eigenen Garten nach Herzenslust nackt sein dürfte oder nackt den Müll rausbringen, die Zeitung holen, ... könnte, ohne dass sie / ihn jemand dafür schief anschaut!

Nackt zu sein ist ja schließlich kein Straftatbestand und es fühlt sich einfach nur gut an, wenn unser größtes Sinnesorgan (die Haut) mal eine Weile lang frei atmen kann! - Also ich wäre dafür - ohne Wenn und Aber!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein fände ich nicht gut, ich muss nicht überall nackte Menschen sehen.