„es geht nur ganz kurz“?

4 Antworten

Wenn das Gegenüber vorher ausdrücklich klar gemacht hat dass es nicht will, dann ist das sexuelle Nötigung wenn nicht sogar Vergewaltigung.

Wenn man am Ende trotzdem zustimmt, dann nicht, glaube ich.

Wenn er trotzdem drauf "besteht" obwohl du ablehnst.