Dürfen 16 jährige und zb. 30 jährige Geschlechtsverkehr haben wenn das beide wollen?

7 Antworten

Rein rechtlich gesehen in der Regel ja, wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht und das Kind (min 14) geistig so weit entwickelt ist, dass es diese Entscheidung alleine treffen kann. Bei 16-Jährigen ist dies eigentlich fast immer der Fall, Ausnahmen bestätigen die Regel. Das Ding ist, der Gesetzgeber muss halt irgendwo eine Grenze setzen, und in Deutschland sind das eben 14 Jahre. Das heißt nicht, dass man es z. B. als Eltern befürworten muss oder es moralisch einwandfrei ist. Es ist eine rein rechtliche Betrachtung. Ich persönlich finde es schäbig, wenn ein 30-Jähriger Sex mit einer 14-Jährigen hat. Aber rechtlich ist dagegen (meist) nichts einzuwenden.

Ja, ab 14 mit allen älteren also auch 14 und 30 ist legal

Wenn ein Partner volljährig und der andere minderjährig ist, könnte der minderjährige einen anzeigen wegen der fehlenden reife die die Person besaß und somit zu verführung zählen lassen. So habe ich das aus Quellen gelernt, aber solang beide zustimmen ist alles okay.

Woher ich das weiß:Recherche

Alle , die über 14 sind, nicht abhängig vom anderen und geistig nicht als schwachsinnig sind, können und dürfen schlafen, mit wem sie möchten, solange es funktioniert. Zumindest ist es so im Gesetz in Deutschland so formuliert. Was Ethik oder Moral betrifft- darf jeder seine eigene Meinung dazu haben.