Darf man "Spaßsex" mit der Mutter haben?
Ich bereite gerade mein Ethik-Referat über "Liebe in der Familie" (zB Platonische Liebe etc.) vor und habe eine Frage die sich schwer beantworten lässt. Ursprünglich kam es zum Verbot vom Sex zwischen Mutter und Sohn, da das Kindischen denen nicht geboren werden durfte. Quasi vaginaler Sex um Kinder zu zeugen. Ist es aber erlaubt mit der Mutter "Spaß" zuhaben ohne ein Kind zu zeugen? Sprich, Anal- oder Oralsex.
6 Antworten
Hallo NeuerNutzerHier,
in Deutschland ist als Inzest lediglich der "vollzogene Beischlaf" strafbar. Die Definition hierzu ist: Das Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof...
Alles andere ist laut StGB kein Inzest.
LG Sascha
Schade, dass du dich wohl überhaupt nicht auszukennen scheinst. Ich kann dir gerne den Gesetzestext kopieren, der besagt, was Inzest bedeutet, bzw. was als Inzest strafbar ist.
Kannst du deine These ebenfalls belegen, dass es erst Inzest ist, nach der Geburt eines Kindes?
LG
Bla bla bla... verboten....bla bla bla... Paragraph XY..... bla bla bla..... krank...... und so weiter....
Was in anderer Leute Schlafzimmer vorgeht hat niemanden zu interessieren.
Ich finde solange beide alt genug sind, es einvernehmlich geschieht und keine Kinder gezeugt werden soll miteinander schlafen wer will.
Das Inzestverbot (das in fast allen Gesellschaften existiert) hat nicht nur die Aufgabe, eventuell inzestuös gezeugte Kinder zu verhindern. Es schützt auch die Schwachen in der Familie. Wenn die Gesellschaft Sex (aller Arten) zwischen Verwandten ächtet, ist es für den geilen Opa nicht so einfach, die Kinder und Enkel in sein Bett zu zerren.
Im Gegensatz zu einigen irrwitzigen Antworten die hier gegeben wurden sind sexuelle Handlungen jeglicher Art zwischen Verwandten aufsteigender Linie also zwischen Kindern, Eltern und Großeltern verboten. Also auch der Spaßsex mit der Mutter. Anders verhält es sich beim Sex zwischen Bruder und Schwester. Oralverkehr sowie Analverkehr ist da nicht verboten. Das Verbot in Paragraph 173 gilt ausschließlich für den Vaginalverkehr. Und das auch dann wenn einer oderbeide Partner sterilisiert sind oder auf irgendeine Weise verhüten. Das Eindringen mit dem Penis in den Scheidenvorhof ist schon strafbar
Nachtrag; Auch wenn die Mutter keine Gebärmutter mehr hat ist es verboten. Wer etwas anderes behauptet erzählt absoluten Müll
Man kann nur sagen, wenn es auf freiwilliger Basis geschieht also von beiden Seiten aus dann kann man überhaupt nichts machen, aber Inzest ist völlig abartig... aber wenn es auf Zwangsbasis geschieht ist es erst Strafbar...
LG
Also Moment mal,
Das ist insofern Unsinn, da ja der Inzest erst mit der Geburt eines Kindes zustande kommen würde.
Also kann "Reiner Sex" (also ohne folgen) nicht als Straftat gemäß dem Inzest gewertet werden.
Lg