Darf man mit 12 Sex haben?

ps1980  13.06.2022, 10:22

Wie alt ist denn der infrage kommende Partner?

AnabelMaria 
Beitragsersteller
 13.06.2022, 10:35

Keine Ahnung aber alt

11 Antworten

Wenn dein Partner dabei genauso alt ist wie du, "darfst" du auch mit 12 zumindest sexuell aktiv sein, vorausgesetzt du und dein Partner entscheidet euch ganz alleine dafür, ohne euch gegenseitig zu überreden, oder sonstigen Druck auszuüben.

Generelles Problem: Auch schon im sehr jungen Alter können gegebenenfalls Schwangerschaften entstehen, falls beide relativ frühreif sind. Außerdem gibt's ja auch noch Geschlechtskrankheiten, die übertragen werden können.

Es könnten also auch deine Eltern/Erziehungsberechtigten, die ja für dich verantwortlich sind, ein Wörtchen mitreden und dir entsprechende Kontakte verbieten. Erst mit 14 kannst du komplett frei entscheiden, ob und mit wem du Sex hast.

Mein Tipp wäre auf jeden Fall auch, noch etwas damit zu warten.


AnabelMaria 
Beitragsersteller
 13.06.2022, 10:01

Kann ich auch schwanger werden wenn ich noch nie meine regel hatte?

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Naseneinrad  13.06.2022, 10:08
@AnabelMaria

Theoretisch ja, denn der erste Eisprung wird irgendwann kommen und du kannst ja nicht voraussagen, wann.

Die Regelblutung ist nur das, was einige Tage nach dem Eisprung kommt!

Natürlich müsste es ein dummer Zufall sein, wenn es so auftrifft, aber komplett ausschließen kannst du es nicht.

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Wenn derjenige, der mit dir Sex hat mind. 14 ist, dann macht er sich strafbar.
Viel mehr SOLLTEST du keinen Sex haben als dürfen.

Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.

quelle: https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032

edit:

ich habe auch jetzt erst die antwort auf die nachfrage gelesen.

du weißt nicht mal wie alt er ist, dann lass es!!!!! er wird mit sicherheit älter als 14 sein.

da ist es sehr traurig, dass du dir überhaupt die frage stellst, da du ihn nicht mal wirklich kennst! sex sollte mit dem menschen sein, den man liebt, aber definitiv nicht weil irgendjemand GEFRAGT hat!!!!!!!


Libertinaerer  13.06.2022, 10:52

Der Artikel strotzt nur so vor Fehlern. Manche sind - eigentlich - sehr offensichtlich, andere sind es nicht. Deswegen besser Finger von, bzw. auch mal in die Kommentare schauen.

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data2309  13.06.2022, 10:54
@Libertinaerer

dann nenne doch einfach mal die fehler. und korrigiere diese beim juraforum

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Libertinaerer  13.06.2022, 10:59
@data2309

Wie wäre es, einfach den Unsinn nicht weiter zu verbreiten?

Es gibt bereits andere User, die ihn kommentiert haben, hat dich ja leider auch nicht abgeschreckt.

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data2309  13.06.2022, 11:06
@Libertinaerer

alles klar.

keiner außer dir hat meine Antwort kommentiert.

aber gut.

und ich wüsste immer noch nicht was daran soo falsch sein sollte.

schreib doch wenn du es weißt, dann korrigiere ich gerne.

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Libertinaerer  13.06.2022, 13:37
@data2309
keiner außer dir hat meine Antwort kommentiert.

BTW: Ich meinte nicht Kommentare zu deiner Antwort, sondern die Kommentare im Juraforum.

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Ja, entgegen dem, was gern behauptet wird darfst du das. In Deutschland dürfen unter-14-jährige aber nur mit jemandem Sex haben, der ebenfalls unter 14 ist.

In Österreich und den meisten anderen Ländern darf man ab 12 Sex haben mit jemandem, der maximal 3 Jahre älter ist als man selbst. Ab 14 (in der Schweiz ab 16) fällt diese Beschränkung dann weg (natürlich immer unter der Voraussetzung dass keinerlei Zwangslage ausgenutzt wird, keinerlei Entgelt für die sexuellen Handlungen gezahlt wird und das/Kind bzw. der Jugendliche eine ausreichende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzt).

___________

Nachtrag:

Sorry, ich habe erst jetzt die Antwort auf meine Nachfrage gesehen:

Wie alt ist denn der infrage kommende Partner?
AnabelMaria: Keine Ahnung aber alt

Wenn du erst 12 oder 13 bist und er erwachsen ist (oder auch nur ein mehr als 3 Jahre älterer Jugendlicher) macht er sich in jedem Fall strafbar, wenn er mit dir sexuelle Handlungen ausführt - und zwar egal ob du dem zugestimmt hast oder nicht. Lasst das bitte auf jeden Fall sein!

Und dir würde ich empfehlen dein erstes Mal unbedingt mit jemandem zu haben, in den du wirklich verliebt bist. Alles andere würdest du dein Leben lang bereuen!


data2309  13.06.2022, 09:50

auch wenn es für Deutschland stimmt, ist es trotzdem noch nicht "legal" es ist einfach nur weil U14 noch nicht strafmündig, allerdings; sieht meine Antwort.

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ps1980  13.06.2022, 09:50
@data2309

Das mit der Strafmündigkeit ist nicht der einzige Grund, warum Sex bzw. sexuelle Handlungen bei unter-14-jährigen nicht verboten sind. Es entspricht nämlich auch nicht dem Zweck des entprechenden Paragraphen Kinder zu bestrafen. Der Zweck des Gesetzes ist es hier die Kinder vor sexuellen Übergriffen durch ältere Jugendliche oder Erwachsene zu schützen. Wenn zwei Kinder miteinander Doktorspielchen spielen oder später dann einvernehmlich gegenseitig ihre Sexualität entdecken kann es nicht der Zweck des Gesetzes sein hier eine Sanktionierung zu erheben.

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data2309  13.06.2022, 09:54
@ps1980

es ist so, wo kein Kläger, da kein Richter.

das wäre ja nur das "worst Case szenario"

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ps1980  13.06.2022, 10:03
@data2309

Das allein ist es nicht. Es gibt ausführliche juristische Abhandungen darüber, warum man hier keinesfalls eine Sanktionierung anordnen darf (zumindest nicht, solange man von gegenseitigem Einverständnis der beiden Kinder ausgehen kann - bei erzwungenen sexuellen Handlungen ist das was anderes! - Hier sind Sanktionierungen bzw. "erzieherische Maßnahmen" durchaus geboten.).

Grundsätzlich ist man bereits ab einem Alter von 7 Jahren deliktfähig und könnte somit in gewisser Hinsicht bestraft werden, z.B. wenn ein Kind einen Mord begeht und es wahrscheinlich ist, dass es derartige Taten wiederholt und dieses Kind somit eine Gefahr für andere darstellt kann eine freiheitsentziehende Unterbringung gerichtlich angeordnet werden. Das kann man auch auf andere Taten wie etwa Vergewaltigung beziehen.
Auf den Paragrafen in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Kindern kann man dies jedoch nicht beziehen, denn hier steht dem der Zweck dieses Gesetzes entgegen. Der Zweck dieses Paragrafen ist nämlich Kinder vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene zu schützen und nicht einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Kindern / Jugendlichen zu verhindern.
der Gesetzesgrund ist: "Den Minderjährigen unter 14 Jahren wird somit eine Schutzzone garantiert. In dieser sollen sie ihre sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit frei von sexuellen Erlebnissen entwickeln können, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Absichten auf der Täterseite begründet sind."

(Quelle: "Handbuch Sexualstraftaten - Die Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung" von Prof. Dr. Klaus Laubenthal)

Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden

(Quelle: "Sexualität im Beratungsgespräch mit Jugendlichen" von Bettina Weidinger)

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data2309  13.06.2022, 10:06
@ps1980

das weiß ich alles. aber wenn die Eltern des Mädels dagegen vorgehen kann es schon zu Problemen, wie genannt, führen. es wird keiner verklagt oder vor Gericht gestellt, aber Konsequenzen "kann" es haben

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ps1980  13.06.2022, 10:16
@data2309

Ach so meintest du das. Sorry, da habe ich dich falsch verstanden.

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Libertinaerer  13.06.2022, 11:11
@data2309
auch wenn es für Deutschland stimmt, ist es trotzdem noch nicht "legal"

Falsch.

es ist einfach nur weil U14 noch nicht strafmündig

Haarsträubebd falsch, bzw. auch noch komplett irreführend.

allerdings; sieht meine Antwort.

Eben.

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Libertinaerer  13.06.2022, 11:21
@data2309
das weiß ich alles.

Macht nicht den Eindruck.

aber wenn die Eltern des Mädels dagegen vorgehen

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Die Eltern dürfen ihrem Kind Sex verbieten. Fremden Kindern dürfen sie das nicht.

Wenn sich ihr Kind nicht daran hält, ist das ein innerfamiliärer Streit. Wenn sie das selbst nicht geregelt kriegen, können sie Hilfe beim Jugendamt oder ggf. familiengericht bekommen.

aber Konsequenzen "kann" es haben

Für das "ungehörige" eigene Kind, nachdem man es untersagt hat und das nicht befolgt wurde - wenn einem die Beziehung zu ihm weniger am Herzen liegt, als eine gestörte Sexualmoral.

Die Eltern des Partnerkindes drohen ggf. strafrechtliche Konsequenen, FALLS § 180 StGB betriffen ist. Das Partnerkind hat auch damit allerdings nichts zu tun.

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Libertinaerer  13.06.2022, 11:39
@data2309
dann lese du jetzt einfach nochmal die Gesetze durch.

Das - auch hier - verbreite Problem ist, dass viele die Gesetze durchlesen, und dann glauben, sie hätten sie verstanden. So funktionieren aber weder die Rechtsprechung im Allgemeinen, noch Gesetze im Besonderen.

Deswegen kann auch nicht jeder Richter werden, nur weil er Gesetzestexte unfallfrei lesen kann, sondern es braucht dafür weitaus mehr.

Und SO viel mehr, dass es über versch. Instanzen jeweils noch erfahrenere Richter gibt, die die Irrtümer der mit weniger Wissen und Erfahrung arbeitenden unteren Instanzen ggf. korrigieren.

Deswegen mein dringender Rat: Nicht Gesetze lesen und glauben, man hätte sie verstanden. Auch nicht von angehenden Juristen in beliebigen Foren "erklären" lassen - sogar unstrittig erfahrene Juristen habe ich beim Thema Sexualstrafrecht auf ihrem YT-Channel schon ganz tief ins Klo greifen sehen.

Vertraue nur auf juristische Fachliteratur, bzw. auf wirklich erfahrene Juristen, deren Fachgebiet explizit das jeweilige Recht ist (oben genannt Missgriffe betreffen beides keine Fachanwälte für Sexualstrafrecht, bzw. bei U14 Familienrecht).

Laubenthal ist z.B. die führende Kapazität des Sexualstrafrechts, sein "Handbuch Sexualstraftaten" ist das Standardwerk zum Thema, richtet sich nicht nur an Strafrechtler sondern ausdrücklich auch an Jugendämter, und bietet für 130€ viel Wissen auf rund 700 Seiten nur zu diesem Thema.

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data2309  13.06.2022, 12:04
@Libertinaerer

ich habe mittlerweile einen bekannten gefragt, der ist Rechtsanwalt u.a auch für familienrecht.der bestätigte mir, das meine Antwort nicht falsch ist.

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Libertinaerer  13.06.2022, 14:20
@data2309

Wie viele Kinder hat er denn bezügl. einvernehmlichem Sex denn schon so vertreten?

Aber zur Beruhigung: Deine Antwort war ja auch nicht falsch, sondern eher "irreführend".

Ich habe ja auch nicht deine Antwort kritisiert, sondern dich darauf aufmerksam gemacht, dass die von dir verwendete Quelle massive Fehler enthält, und zukünftig besser nicht mehr verwendet werden sollte.

Was aber konkret deine Antwort angeht:

Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor

Natürlich nicht.

da beide noch nicht strafmündig sind

Genau deswegen nicht.

und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können.

Jetzt wird es falsch, denn natürlich können auch Kinder Delikte begehen - nur sind die Folgen dann eben ...

Beide können demnach nicht bestraft werden.

... nicht strafrechtlicher Natur, sondern eben ...

Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen;

... zivil- bzw. familienrechtlicher Natur (Schadensersatz. Schmerzensgeld, ... oder eben erzieherische Maßnahmen.

Kinder können wg. allen möglichen Gesetzen Täter werden, auch Täter bei Strafgesetzen, sofern sie nicht als Täter ausgeschlossen sind. Das gilt auch für Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

ABER eben: Der Schutzzweck des § 176 StGB ist NICHT, Kinder vor sexuellen Handlungen zu "schützen" - die gehören zur sexuellen Entwicklung dazu -, sondern, dass Ältere, die dies bereits hinter sich haben, diese Entwicklung mit ihren Eigeninteressen zu stören.

Deswegen gilt: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht." (Laubenthal)

Aber natürlich können sie auch sexuelle Übergriffe begehen, oder gar andere Kinder vergewaltigen: "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Und Kinder, die Delikte begehen, sind grundsätzlich ein Fall für das Jugendamt, das hilft, wenn die Eltern alleine nicht für Abhilfe sorven können.

Aber eben eben im Normalfall gilt bei Sexualkontakten zw. ihnen: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Und das alles und noch mehr, habe ich in dem Thread erläutert, auf den ich bei deiner Antwort verlinkt habe.

Inkl.: "Und nein, 'kein Delikt' bedeutet genau das: Sie dürfen. Denn in unserem Rechtsstaat darf man aufgrund Art. 2 GG tun, was nicht verboten ist. Und '[es] ist kein Delikt' bedeutet, es ist nicht rechtswidrig, bedeutet, es ist nicht verboten, bedeutet, es ist erlaubt."

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ps1980  13.06.2022, 19:40
@Libertinaerer

Wow! Ausführlicher und perfekter kann man das glaub gar nicht erklären. Vielen Dank!

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Libertinaerer  13.06.2022, 21:05
@ps1980

Danke!

Wobei allerdings bei ...

Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor

... deutlicher gewesen wäre, nochmal klarzustellen, dass bei KEINEM Verstoß gegen ein Strafgesetz durch eine strafunmündige Person eine Strafbarkeit vorliegt. Trotzdem ist das dennoch eine rechtswidrige Handlung (Delikt), für die auch Kinder persönlich rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

HIERBEI können sie auch das nicht, weil eben kein Delikt vorliegt.

Praktisch kann es natürlich vollkommen egal sein, warum jemandem keine Konsequenzen drohen: Ob kein Delikt, oder - in Anführungsstrichen - "legal" (Augenzwinker), oder weil der Justizminister das persönlich mit Tarot-Karten gelegt hat.

Geschenkt. Wichtig ist, was hinten dabei rauskommt.

Weniger gut finde ich, dass Kindern so aber auch vermittelt wird, es gäbe für sie generell keine persönlichen rechtlichen Konsequenzen, WEIL sie halt strafunmündig seien. Und "Erziehungsmaßnahmen" klingt auch nicht so dramatisch.

Tatsächlich werden aber zu Tätern gewordene Kinder - nicht ihre Eltern - z.B. zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, oder kommen als Intensivtäter ggf. für Jahre in geschlossene Erziehungseinrichtungen, wo sie sich niccht nur nicht frei bewegen können, sondern auch noch unter ständiger Aufsicht stehen.

Wie gesagt: Das gibt es bei einvernehmlichen Sex nicht, aber es gibt genug Delikte, die sie begehen können. Z.B. das Verbreiten von Kinder- und Jugendpornografie. Das ist sogar ein regelrechtes Massenphänomen, wo die Täter mehrheitlich Minderjährige sind.

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ja wenn dein partner unter 14 ist ja oder beide über 14