Darf ich das?

6 Antworten

Erst ab 14 dürfen sexuelle Handlungen durchgeführt werden und das auch nur mit Menschen die nicht älter oder jünger als 3 Jahre sind das heißt in dem Falle müsstest du ihre Eltern um Erlaubnis bitten

Woher ich das weiß:Recherche

miilah  16.06.2024, 11:56

Och Kevin, Kevin

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heeyy1234321  16.06.2024, 11:47

Mich fasziniert es immer wieder wie Leute die von etwas überhaupt keine Ahnung haben Vermutungen komplett frech als Fakten darstellen….

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Kevin863  16.06.2024, 11:48
@heeyy1234321

Sorry die Quelle kahm mir sehr vertrauenswürdig vor ich passe nächstes mal besser auf

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Wolke346  16.06.2024, 11:53
@Timobeier46272

Sexuelle Handlungen, - beide unter 14 sind zwar nicht " erlaubt, aber da erst ab 14 strafmündig- gibt's keine Nachwirkungen..

Einer unter 14- einer über 14- dann ist der über 14 strafmündig und macht sich strafbar.Beide über 14- viel Erfolg, wenn nicht verhütet wird.

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Wolke346  16.06.2024, 11:59
@Wolke346

Hier noch das ganze im Quelltext aus dem Netz

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/strafrecht-sex-mit-kindern-und-jugendlichen-das-erlaubt-das-gesetz-100.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20Geschlechtsverkehr%20mit%20Minderj%C3%A4hrigen,Strafgesetzbuch%20noch%20nicht%20strafm%C3%BCndig%20ist.

 Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Jugendlichen erlaubt?

Grundsätzlich ja. Für Personen, die mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, kommt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nur in bestimmten Situationen in Betracht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich Jugendliche in einer Zwangslage befinden und eine solche ausgenutzt wird. Oder den Jugendlichen fehlt die Reife, über ihre Sexualität frei zu bestimmen.

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BigXCo  16.06.2024, 11:45

Nicht ganz richtig

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Kevin863  16.06.2024, 11:46
@BigXCo

Dann bin ich leider auf falschinformationen im Internet gestoßen dann tut es mir leid

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Wartet, bis sie 14 ist, dann seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite und dir kann nichts passieren.

LG 😊

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiere mich für Rechtsthemen 📖

Viel zu großer Altersunterschied. macht Schluss und versucht es wenn sie 16 ist nochmal.


Starli296  16.06.2024, 11:59

Also diese Ansicht kann ich zwar einerseits verstehen, aber man sucht sich halt nicht aus, in wen man sich verliebt. Wenn er ihr Alter berücksichtig, sehe ich kein Problem.

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Hajfkfhsbsbejr  16.06.2024, 14:20
@Starli296

wenn man älter ist sind 3 Jahre nichts, aber in diesem Alter entwickelt man sich exponentiell. was für mich ein klares nein ist da viele das nicht berücksichtigen und ihre jüngeren Partner dann zu vieles anstiften.

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Wäre erst okay wenn sie 14 ist rechtlich.

Wenn sie 14 ist, solltet ihr auf der sicheren Seite sein