Darf ich (18) mit einem 16-jährigen zusammen sein?

10 Antworten

§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (neuer § / ehemals Verführung Minderjähriger)

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

  1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

  2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen Für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 uns 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Ich behaupte, dass das reine "Zusammensein" und auch der Sex nicht strafbar sind. Deine Eltern haben Unrecht.

Ihr könntet sogar heiraten, wenn seine Eltern zustimmen...

Ja, das meine ich nämlich auch. Meine Eltern haben es mir ähnlich erklärt. Sie meinten, dass eine richtige Beziehung erst möglich wäre, wenn er auch 18, also volljährig ist und das sein Vater mich aus irgendwelchen Gründen (z.B. Streit mit seinem Sohn; denkt das ich Schuld bin) wegen Verführung Minderjähriger anzeigen könnte. Ja, da hast du schon Recht! Danke, werde ich dann wohl mal tun!

seid ihr euch da sicher? wenn er jedoch 15 wäre, wäre es doch nicht erlaubt, oder? wäre nett, wenn mir jemand eventuell einen link schicken könnte, wo alles nochmal genau erklärt steht. meine eltern meinen, dass ich mit meinen 18 jahren volljährig bin und er mit seinen 16 nicht und dass es deswegen vom gesetz her nicht erlaubt wäre.


Du darfst sex mit einem 16 jährigen haben.

Laut Gesetz darf man ab dem 14 Lebensjahr sex haben und das mit einem partner der nicht älter ist als 21. Also keine Sorge, bin selber 16 und mein Freund ist 18:)

was denn nun? legal oder illegal? überall lese ich was anderes, das verwirrt mich total! meine eltern sagen auch, dass es nicht erlaubt ist und seine eltern mich wegen Verführung Minderjähriger anzeigen könnten.