Ab welchem Alter darf man über Sex etc. mit anderen reden?

10 Antworten

Drüber reden darf man in jedem alter. Es haben ist gesetzlich erst ab dem 14 Lebensjahr erlaubt


Libertinaerer  12.08.2024, 15:48

Sex haben ist auch in jedem Alter erlaubt (bzw. in keinem verboten - ginge auch nicht, da es ein Grundrecht ist).

Gesetzlich beschränkt ist "nur", wer mit wem Sex haben darf, bzw. wann man das Recht hat, darüber selbst zu bestimmen. Und da ist, zumindest in Deutschland, 14 die Grenze.

0
Sasafre  12.08.2024, 15:53
@Libertinaerer

Naja, genau genommen ist jede sexuelle Handlung an Personen unter 14 Jahren in DE verboten.
Ist die ausführende Person jedoch selber minderjährig, wird das meistens nur nicht weiter verfolgt.
Zudem müsste es erst einmal angezeigt werden.

0
Libertinaerer  12.08.2024, 17:26
@Sasafre
genau genommen ist jede sexuelle Handlung an Personen unter 14 Jahren in DE verboten.

Nein. Es ist nur, wie nicht gerade selten, ein sehr verbreiteter Rechtsirrtum.

Was viele nicht wissen: Kinder (U14) sind aufgrund des Schutzzwecks des § 176 StGB als Täter ausgeschlossen: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

Das Verbot zielt nur auf Jugendliche und Erwachsene, Kinder hingegen können den Tatbestand nicht verwirklichen.

0
Sasafre  12.08.2024, 20:41
@Libertinaerer

Soweit mir bekannt, ist man generell erst ab 14 Strafmündig.
Ich beziehe mich in meinem Text jedoch generell auf Minderjährige (u18)
Da auch hier oft von einer Verurteilung abgesehen wird, falls es zu einer Anzeige kommt und es sich lediglich um ein junges Paar handelt, nicht um einen Übergriff.

0
Libertinaerer  13.08.2024, 06:29
@Sasafre
Soweit mir bekannt, ist man generell erst ab 14 Strafmündig.

Lies bitte den von mir verlinkten GF-Beitrag. Dort erkläre ich, warum das falsch, ja, sogar irreführemd ist.

Aber es ist eine bequeme "Erklärung" für Menschen, die schließlich irgendwie ihre oberflächliche "Kenntnis" des Rechts mit der Rechtspraxis in Übereinstimmung bringen müssen: "Keine Konsequenzen? Dafür muss es eine Ursache geben!"

"Strafunmündigkeit" ist letztlich eine sehr oberflächliche (und falsche) "Erklärung" für ein Problem, dass sich überhaupt erst aus oberflächlicher Kenntnis des Rechts ergibt.

Ich beziehe mich in meinem Text jedoch generell auf Minderjährige (u18)

Das ist ohnehin falsch.

Da auch hier oft von einer Verurteilung abgesehen wird

Das kommt auf den konkreten Fall und Staatsanwaltschaft/Ermittlungsrichter/Gericht an.

falls es zu einer Anzeige kommt und es sich lediglich um ein junges Paar handelt, nicht um einen Übergriff.
  1. Bei Ü14 mit U14 handelt sich definitiv um einen "sexuellen Missbrauch". Der kann auch einvernehmlich erfolgen. Ein "sexueller Übergriff" ist etwas ganz anderes (nämlich definitiv NICHT einvernehmlich). Beides kann in Tateinheit auftreten, muss es aber nicht und tut es üblicherweise auch nicht (aber nur solche Fälle schaffen es üblicherweise in die Medien).
  2. Ü14 mit U 14 ist IMMER verboten. Absolut. Ohne Ausnahme. Egal ob einvernehmlich oder nicht. Nun, nicht alles, was verboten ist, muss auch bestraft werden. Und wenn der Sex einvernehmlich und Alters- und Entwicklungsunterschied zw. Ü14 und U14 gering war, dann kann man von Bestrafung absehen. Es bleibt aber verboten.
  3. U14 mit U14 hingegen ist einvernehmlicher Sex miteinander NICHT verboten. Kinder können also andere Kinder rechtlich gesehen nicht "sexuell missbrauchen". Aber wenn der Sex NICHT einvernehmlich war, dann tut das übergriffige Kind etwas verbotenes. Denn "sexuelle Übergriffe" sind auch U14 verboten.

Sollte man eigentlich verstanden haben, wenn man den zuerst verlinkten Beitrag gelesen hat. Hier nochmal der Link: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

0

Wenn du erfolgreich sprechen gelernt hast, darfst du über alles reden.

Reden darfst du jeder Zeit darüber. Erst beim Sex haben wird es schwieriger ;)