ab welchem alter darf man mit einem 40 jahre älteren mann sex haben
ich bin 16 und er ist über 50 darf man das schon? er sagt das er mich liebt seit er mich im Club gesehen hat,er sieht auch viel jünger aus.
Wir haben uns schon gestreichelt, darf man das wenigstens?
12 Antworten
Hi, der ältere Mann kann gefahrlos mit Dir verkehren, bist über 14. Anscheinend kann er bei erfahrenen älteren Damen nicht landen. Daher probiert er es mit der Enkelin Masche. Bedenke, was Du tust. Gruß Osmondhttp://www.123recht.net/Sex-ab-welchem-Alter-erlaubt-__f24502.html Zitat:§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
nur kein Neid, sorry Humor ist wenn man dennoch lacht, jeder muss seine Erfahrungen sammeln!
ich hätte immer sehr großes misstrauen,wenn ein mann der mein opa sein könnte, nett zu mir ist. natürlich ist das für dich schweeer aufregend. er jedoch nützt nur aus, das du jung und unerfahren bist und sich bei dir nicht besonders anstrengen muss,weil du sowieso schon total begeistert von ihm bist. wäre ich deine mutter oder dein vater und ich würde den kerl erwischen, würde ich ihn grün und blau..... ähemmmm quatschen..
aber , wir alle wissen,daß du trotzdem machen wirst was du willst ..egal was wir dir hier raten..
meinen eltern ist es sicher egal glaub ich aber ich überlege es mir
Da glaube ich verwechselst Du was. Hast Du keinen Vater oder Opa überleg mal Du gehst mit einem Mann ins Bett der Dein Großvater sein könnte, was hat das bitte mit Liebe zu tun? Das es einem Mann schmeichelt wenn so ein "Küken" mit ihm ins Bett will kann ich mir vorstellen, obwohl er sicher nur seine Unwiederstehlichkeit unter Beweis stellen will. Wenn ich mir das Ganze umgekehrt Altersmäßig vorstelle kriege ich eine Gänsehaut. Denk noch mal genau nach oder willst Du mit einem "Opa" Sex?
Also geh ihm aus dem Weg und wenn er zudringlich wird schrei ihn an oder tritt ihn Du weißt schon wohin. Laß Dir doch nicht von so einem alte Dadi den Schneid abkaufen und heb Dich für einen besseren auf. So nötig kannst Du es doch gar nicht haben Dich mit einem Opa einzulassen
Verhältnisse mit 40 Jahren Altersunterschied sind sicher die Ausnahme. Und da besteht auch immer die Gefahr, dass jüngere Mädchen nur ausgenutzt werden.
Das Gesetz sagt, das es erlaubt ist (ab 14), wenn er dabei nicht Deine Unerfahrenheit und Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Ich finde, Du musst ganz genau wissen was Du willst. Wenn Du richtig heiss bist auf den Mann und mit ihm Sex willst, dann ist es okay. Aber Du solltest es nicht einfach ihm zuliebe zulassen. Kein Mitleidsbeischlaft!
Ab 18 kannst du machen was du möchtest. Schläft er mit dir, dann macht er sich strafbar.
Von Liebe würde ich hier nicht sprechen.
Er hat sie in nem Club gesehen, schätze mal die kennen sich noch nicht lange. Ich sage nicht, dass man sich bei hohem Altersunterschied nicht lieben kann. Aber sie ist 16 und noch in der Entwicklungsphase. Wäre sie über 20 würde ich das wieder anders sehen. Aber so würde ich mal sagen, er ist etwas pervers.
Das macht es nicht per se strafbar, eine solch pauschale Aussage ist schlicht falsch. Machen was sie will, kann die Fragestellerin in dieser Hinsicht rechtlich bereits ab der Geburt...
"Unsinn" bezog sich wohl auf das Alter. Gesetzlich macht er sich nicht strafbar, wenn sie es will.
" Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt."
Schutzalter - 18 Jahre.
Zeigt sie oder jemand anderes ihn nicht an, dann wird es auch zu keinem Gerichtsverfahren kommen.
Lies dir doch mal das StGB durch. Erfolgt der Verkehr nicht Entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage, ist er nicht strafbar. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Das "Schutzalter" beträgt gem. § 176 StGB 14 Jahre, und nicht 18 Jahre...
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre
Hör' bitte auf, hier so einen Unsinn zu schreiben, wenn Du es tatsächlich nicht weißt...
nein will ich nicht so richtig aber wenn er da ist kann ich mich nicht mehr wehren. ich bin wie steif