verschärfter verweis - was nun

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Vorab: Verweise und verschärfte Verweise sind keine Verwaltungsakte, weshalb sie vor Gericht nicht anfechtbar sind. Folgen: Einzelne Verweise und/oder verschärfte Verweise haben keine Auswirkungen auf die Zukunft des Kindes, doch haben sie den Zweck Verfehlungen zu dokumentieren und sollen klar stellen, dass das gezeigte Verhalten nicht geduldet wird. Verweise erlöschen in ihrer Bedeutung am Ende des Schuljahres. Verschärfte Verweise behalten die gesamte Schulkarriere hindurch ihre Gültigkeit. Verweise/verschärfte V. wirken sich, besonders bei Häufung, auf die Zeugnisbemerkung aus und führen ggf. zu schärferen Ordnungsmaßnahmen bis hin zur "Entlassung".Zur Sache selbst:Es handelt sich nicht um eine jugendliche Verfehlung, sondern um eine strafrechtlich relevante Tat. Wenn der verschärfte Verweis alles blieb, habt Ihr Glück gehabt. Ich kenne Schulen, an denen man wegen Fotografieren/Filmen im Unterricht die "Androhung der Entlassung", bzw. die "Entlassung" ausgesprochen bekommt.Es ist Euer gutes Recht, das Gespräch mit der Schule zu suchen, doch wird ein guter Schulleiter weder seinen Lehrkräften, noch sich selbst in den Rücken fallen, zumal Verweise vor Auslauf bei ihm vorgelegt werden müssen und er damit schon vorab Kenntnis über jede getroffene Maßnahme hat. Die Maßnahme im hier vorliegenden Fall ist übrigens dem Vergehen angemessen.Noch ein Tipp: Für das Wohl des Kindes (also seinen Schul- und Lebenserfolg) ist es fast immer besser, wenn Schule und Erziehungsberechtigte miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.

Abgesehen davon, daß Du nicht ungefragt Bilder aus dem Unterricht über Facebook veröffentlichen darfst, solltest Du vielleicht gemeinsam mit Deinen Eltern (Du behauptest ja, Dein eigenes Elternteil zu sein, welches hier postet) etwas Nachhilfeunterricht in Rechtschreibung und Grammatik besuchen.

verschärfter verweis.. totaler quatsch. ich bin 16 und hab schon mehrere normale und einen verschärften wegen anheufung. die meisten sind für totalen mist ich kann sie ja mal aufzählen. 1. wegen kaugummikauen im unterricht (total lächerlich und amüsant zu lesen.. meine mum hat nur gelacht) 2. stören des unterrichts (ok gerechtfertigt ich war einfach sau gut drauf. bis zu dem punkt) 3. schwänzen der nachhilfestunde (auch gerechtfertigt wobei ich es in wirlichkeit einfach vergessen hatte) 4. weil ich 6 mal die hausaufgaben vergessen habe (im ganzen jahr wohlgemerkt) 5. lolli lutschen während referatsvortrag (genauso lächerlich) der 5te und bis jetzt letzte wurde wegen anheufung verschärft. da war ich und meine eltern richtig sauer und sind zum rektor der dann die verschärfung zurückgezogen hat. vielleicht könnt ihr das auch probieren. viel glück :)

Hallo Sohn;

ich würde an deiner Stelle mir keine Gedanken über ein Foto, den Verweis, oder Facebook machen sondern wie kann ich dem Unterricht erfolgreich folgen. Dies ergibt sich zwangsläufig aus deiner Rechtsschreibung.

Hallo. Der Verweis ist gerechtfertigt wegen der Geschichte mit dem Bildrecht. Wenn das sein einziger Verweis ist schadet ihm das nicht. Also mit der Zukunft ist alles ok. Wisst ihr sicher, dass die Eltern des anderen Jungen nichts unternehmen werden. Da eine Anzeige ja möglich wäre, sollten die anderen Eltern soweit gehen. Ansonsten vorher bei Ihnen entschuldigen, sagen der Sohn hat bereits eine Strafe bekommen meistens reicht etwas in der Art um evtl. aufgebrachte Gemüter zu beruhigen. Ich habe ca. 6000 Kinder pro Jahr zwischen den Fingern da passiert immer irgend etwas, selbst war man ja auch nciht immer ein braves Kind. Nur das heute mit dem Internet alles gleich publik gemacht wird. LG Piccola