Dafür bieten sich mehrere Fächer an, je nachdem, von welchem Standpunkt Du Dich der Frage näheren willst.

- Mein Favorit wäre Deutsch - vielleicht auch Einbindung eines literarischen Kriminalfalls (z. B. Dürrenmatt: Der Richter und sein Henker)

- In Biologie - was sagt z. B. die Gehirnforschung zur Kriminalität?

- In Ethik - was sind die moralischen Aspekte der Kriminalität. Wie kommt es dazu und warum?

- In Rechtslehre - wie wird ein Kriminalfall auf der Grundlage der Gesetze abgehandelt?

- In Sozialkunde - vgl. Rechtslehre (s. o.)

M. E. ist das auch in anderen Fächern möglich, übersteigt aber dann das Anforderungsniveau einer allgemein bildenden Schule.

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Aus der Fragestellung schließe ich, dass es sich offenbar um ein Punktesystem (z. B. gymnasiale Kollegstufe) handelt. Trotzdem, oder gerade deshalb wird es bei Einzelnoten/-punkten keine Kommastellen geben. Kommastellen entstehen NUR durch die Berechnung der Gesamtnote.

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Wenn Eltern sich streiten, leidet das Kind - auch im fortgeschrittenen Lebensalter - Du hast mein vollstes Verständnis. Aber Du hast keine Chance, etwas zu unternehmen, außer bei passender Gelegenheit zu beiden(!) zu sagen, dass Dich das sehr belastet. Ständiger Streit der Eltern ist zunächst und letztlich ihr Problem, das sie selbst lösen müssen, auch wenn Du den verständlichen Wunsch verspürst, etwas zur Verbesserung beizutragen. Wenn Dich das seelisch zu sehr belastet, bleibt eigentlich nur der Rückzug, wenn Deine Äußerung, dass Dich das sehr belastet, nicht hilft - vielleicht trägt das zu einer Änderung bei, was aber schwierig ist.

Je nachdem wie ausgeprägt die Gewaltausbrüche sind, müsste man sich überlegen, ob man das nicht zur Anzeige bringt. Aber das ist eine Entscheidung, die sehr genau aufgrund des konkreten Falls abgewogen werden muss. Und den konkreten Fall übers Internet mitzuteilen, finde ich unglücklich.

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Vorab: Verweise und verschärfte Verweise sind keine Verwaltungsakte, weshalb sie vor Gericht nicht anfechtbar sind. Folgen: Einzelne Verweise und/oder verschärfte Verweise haben keine Auswirkungen auf die Zukunft des Kindes, doch haben sie den Zweck Verfehlungen zu dokumentieren und sollen klar stellen, dass das gezeigte Verhalten nicht geduldet wird. Verweise erlöschen in ihrer Bedeutung am Ende des Schuljahres. Verschärfte Verweise behalten die gesamte Schulkarriere hindurch ihre Gültigkeit. Verweise/verschärfte V. wirken sich, besonders bei Häufung, auf die Zeugnisbemerkung aus und führen ggf. zu schärferen Ordnungsmaßnahmen bis hin zur "Entlassung".Zur Sache selbst:Es handelt sich nicht um eine jugendliche Verfehlung, sondern um eine strafrechtlich relevante Tat. Wenn der verschärfte Verweis alles blieb, habt Ihr Glück gehabt. Ich kenne Schulen, an denen man wegen Fotografieren/Filmen im Unterricht die "Androhung der Entlassung", bzw. die "Entlassung" ausgesprochen bekommt.Es ist Euer gutes Recht, das Gespräch mit der Schule zu suchen, doch wird ein guter Schulleiter weder seinen Lehrkräften, noch sich selbst in den Rücken fallen, zumal Verweise vor Auslauf bei ihm vorgelegt werden müssen und er damit schon vorab Kenntnis über jede getroffene Maßnahme hat. Die Maßnahme im hier vorliegenden Fall ist übrigens dem Vergehen angemessen.Noch ein Tipp: Für das Wohl des Kindes (also seinen Schul- und Lebenserfolg) ist es fast immer besser, wenn Schule und Erziehungsberechtigte miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.

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