Führerschein C/CE Epilepsie Attest(Führerscheinantrag)?

Hi,

Ich bin grad etwas ratlos. Zur Vorgeschichte:

Ich hatte im Jahre 2008 wahrscheinlich einen Epileptischen Anfall(konnte nie endgültig geklärt werden, keine Bewusstlosigkeit etc) wodurch ich Jahrelang Tabletten nehmen musste. Seit 2015 nehme ich keinerlei Medikamente mehr ein.

Jetzt hat es sich ergeben, das ich über eine Umschulung den Führerschein Klasse C/CE erwerben könnte. Der Arbeitgeber möchte aber im vorhinein abklärt haben ob der Antrag von der Führerscheinstelle wegen der Epilepsie genehmigt wird.

Jetzt war ich heute bei 3 verschiedenen Führerscheinstellen und keiner konnte mir sagen ob das Attest, welches ich von meinem Neurologen habe ausreicht oder ob der Antrag damit abgelehnt wird.

Im Attest welches extra für die medizinische Untersuchung für C/CE ausgestellt wurde steht folgendes: " Bzgl. des fokalen Anfalls bei frühkindlicher Hirnschädigung ist der Patient jahrelang(seit 2008) ohne Medikation Anfallsfrei. Regelmäßige Kontrollen werden empfohlen".

Jetzt meinten die Mitarbeiter in der Führerscheinstelle es kann sein das ich extra zum Verkehrsmediziner muss, da das nicht reichen könnte. Diese Untersuchung würde allerdings mehrere Hundert Euro Kosten für nochmal ein Gutachten in dem dann wahrscheinlich ähnliches steht.

Desweiteren kann ich den Arbeitgeber auch schlecht sagen: " Ja ich muss erst noch zum Verkehrsmediziner da das nicht sicher ist"....Macht halt auch nicht wirklich nen guten Eindruck. Zumal ich meine alte Stelle dafür kündigen müsste und man da natürlich sicher sein will das auch alles klappt.

Also, jetzt ist eure Hilfe gefragt:

Denkt ihr das reicht für den Antrag? Mittlerweile habe ich die Neurologin auch schonmal angeschrieben ob Sie mir das umschreiben kann sodass explizit drin steht das keine Einschränkungen für den Erwerb der Klasse C/CE vorliegen.

Eventuell hat ja irgendwer schonmal Erfahrungen diesbezüglich gemacht.

LG

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Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?

Hallo... die Welt wird immer komplizierter. Zu Zeiten meines rosa Führerscheins, in dem die Klassen 1,2,3,4,5 bestätigt sind, war klar du darfst alles fahren, selbst Busse (mit Ausnahme von >8 Passagieren). Beim Bund entsprach das dann BCE. Der Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeit.

Nun lese ich, dass ich meinen Führerschein bis 2033 umtauschen muss. In einigen Übersichten ist bei meinem Jahrgang 1965 der Umtausch bis Jan 24 genannt, was jetzt schon wieder fűr Unklarheit sorgt.

Zwischen den Zeilen lese ich, dass der Führerschein dann nur zeitlich begrenzt gültig ist, also in regelmäßigen Abständen Kosten und Gebühren anfallen.

Demnach kann von einer Besitzstandswahrung nicht gesprochen werden (wäre das überhaupt rechtlich möglich, bzw. worin liegt diese Enteignung rechtlich begründet?

Kommen wir zum wirklich kritischem Punkt. Ich fahre hin- und wieder mit meinem 2er Führerschein große Fahrzeuge.

Nun lese ich, dass der 2er mit dem 50sten Lebensjahr seine Gültigkeit verlieren soll. Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass eine sog. Grundqualifikation (?) bei vor 2009 ausgestellten Führerscheinen besitzstandswahrend ist. Was das auch immer bedeutet.

Wie verhält es sich denn nun beim Umtausch zum Plastikführerschein. Kann es passieren, dass die Klassen B,C,D und E nicht übertragen werden?

Muss ich meinen rosa FS bis 2033 behalten, oder wie wäre der LKW und Busführerschein im Zweifel wieder reaktivierbar?

Also im Fall einer plőtzlichen Ungűltigkeit... hier wäre doch zu erwarten gewesen, dass Fűhrerscheininhaber rechtzeitig mit 48sten Geburtstag angeschrieben werden, damit sie aktiv werden kőnnen und nicht plötzlich ohne Führerschein unterwegs sind.

Besten Dank für eure Unterstützung.

Eine Bonusfrage hätte ich noch. Angenommen ich möchte im Bus mehr als 8 Personen befördern. Dazu gab es immer als AddOn einen Personenbeförderungsschein, ähnlich Taxi. Jetzt lese ich was von Berufskraftfahrergesetz und umfangreichen Modulen... Das ist dann aber nur wenn man gewerblich fährt, oder?

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