Fahrerqualifikationsnachweis?

2 Antworten

Frag doch mal bei der Fahrschule nach wo du die Module gemacht hast. Vielleicht haben die was falsch ausgefüllt.

Ich bin zwar auf dem Wissensstand dass man für C und D nur eine gemeinsame Fortbildung braucht. Könnte aber sein dass sich da schon wieder was geändert hat.

Die Fahrschule sollte das aber zu 100% wissen


Computerpiti 
Fragesteller
 14.01.2023, 17:52

Hallo,

Die sagen ja das die Module richtig waren. Deswegen würde mich ja interessieren wo man sich sonst noch Hinwenden kann was über der Kreisverwaltung steht.

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Die Fahrerlaubnisbehörde hat natürlich Unrecht. Die Weiterbildung (35 h) ist nur einmal zu absolvieren.

Ich würde hier einmal auf das aktuelle Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrfQG) verweisen. Speziell auf die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht 😉

Hier in dem PDF-Dokument bitte speziell den Punkt 5.2 beachten! Das Dokument kommt übrigens direkt von einer Bundesbehörde (Bundesamt für Logistik und Mobilität [BALM]).

Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle Kenntnisbereiche, die nach Anlage 1 zur BKrFQV für den Erwerb der Grundqualifikation zu schulen sind, Bestandteil der Weiterbildung sein. Dabei genügt es, wenn aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl eine Fahrerlaubnis aus dem Bereich der C-Klassen als auch aus dem Bereich der D-Klassen besitzen, müssen im jeweiligen Weiterbildungszeitraum nur eine Weiterbildung zu jeweils 35 Unterrichtseinheiten absolvieren, wobei die Schulungsinhalte auf die Haupttätigkeit des Fahrers abgestimmt sein sollten
Woher ich das weiß:Berufserfahrung