Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?
Hallo... die Welt wird immer komplizierter. Zu Zeiten meines rosa Führerscheins, in dem die Klassen 1,2,3,4,5 bestätigt sind, war klar du darfst alles fahren, selbst Busse (mit Ausnahme von >8 Passagieren). Beim Bund entsprach das dann BCE. Der Führerschein hat eine unbefristete Gültigkeit.
Nun lese ich, dass ich meinen Führerschein bis 2033 umtauschen muss. In einigen Übersichten ist bei meinem Jahrgang 1965 der Umtausch bis Jan 24 genannt, was jetzt schon wieder fűr Unklarheit sorgt.
Zwischen den Zeilen lese ich, dass der Führerschein dann nur zeitlich begrenzt gültig ist, also in regelmäßigen Abständen Kosten und Gebühren anfallen.
Demnach kann von einer Besitzstandswahrung nicht gesprochen werden (wäre das überhaupt rechtlich möglich, bzw. worin liegt diese Enteignung rechtlich begründet?
Kommen wir zum wirklich kritischem Punkt. Ich fahre hin- und wieder mit meinem 2er Führerschein große Fahrzeuge.
Nun lese ich, dass der 2er mit dem 50sten Lebensjahr seine Gültigkeit verlieren soll. Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass eine sog. Grundqualifikation (?) bei vor 2009 ausgestellten Führerscheinen besitzstandswahrend ist. Was das auch immer bedeutet.
Wie verhält es sich denn nun beim Umtausch zum Plastikführerschein. Kann es passieren, dass die Klassen B,C,D und E nicht übertragen werden?
Muss ich meinen rosa FS bis 2033 behalten, oder wie wäre der LKW und Busführerschein im Zweifel wieder reaktivierbar?
Also im Fall einer plőtzlichen Ungűltigkeit... hier wäre doch zu erwarten gewesen, dass Fűhrerscheininhaber rechtzeitig mit 48sten Geburtstag angeschrieben werden, damit sie aktiv werden kőnnen und nicht plötzlich ohne Führerschein unterwegs sind.
Besten Dank für eure Unterstützung.
Eine Bonusfrage hätte ich noch. Angenommen ich möchte im Bus mehr als 8 Personen befördern. Dazu gab es immer als AddOn einen Personenbeförderungsschein, ähnlich Taxi. Jetzt lese ich was von Berufskraftfahrergesetz und umfangreichen Modulen... Das ist dann aber nur wenn man gewerblich fährt, oder?
6 Antworten
Es bleibt alles wie zuvor !
Der Führerschein ist Unbefristet Gültig !
Gesetzgebungen,der Willkührlichen ;Unlauteren Abzockerei,dess Schwindells und Betruges ,haben keine Gültigkeit !
Wieder ;den Lügenbehauptungen der Schmutzpresse!
Führerschein ist auch noch gültig.
jedoch muss man für LKW und Bus ab 50 aufwärts alle paar Jahre einen Check up machen ob man noch tauglich ist.
ist man tauglich kann man weiter fahren. Wenn nicht muss man diese Führerscheine abgeben.
alle andere bleiben aber bestehen.
umtauschfrist geht nach Ausstellung bzw Geburtsjahr.
kartenführerschein muss dann alle 15 Jahre erneuert werden.
personenbeförderungsschein ist notwendig wenn mehr als 8 Personen befördert werden oder wenn es gewerblich gemacht wird.
Im Führerschein steht "unbefristet gültig". Von einer möglichen nachträglichen Änderung wußte bis letzte Woche nichts und die Konsequenz daraus erschließt sich mir auch noch nicht umfassend.
Neben dem Sachverhalt der Enteignung und der Aufbürdung nicht unwesentlicher Kosten, ist ja der eigentliche Skandal, dass Inhaber der Führerscheinklasse 2 nicht offiziell und direkt über die Änderung informiert wurden. Nicht nur, dass man sich - folgt man der Logik - dem Tatvorwurf des Fahrens ohne Führerschein strafbar macht, nicht auszudenken die Konsequenzen bei einem Unfall.
Während Berufskraftfahrer dies sicher über ihre Arbeitgeber erfahren haben, gibt es sicherlich Tausende, die irgendwann mal den Führerschein gemacht haben, vielleicht wie ich bei der Bundeswehr, und nun ahnungslos mit LKW's, Bussen, oder umgebauten Wohnmobilen unterwegs sind...
Oder betrifft das im wesentlichen Berufskraftfahrer, also nicht denjenigen mit zum Wohnmobil umgebauten Doppeldeckerbus?
Unbeantwortet bleibt, was jetzt konkret aus dem 2er, der BCDE beinhaltet übertragen wird, alternativ, was zu tun ist, hier seinen Status Quo zu erhalten.
Die Gesundheitsprüfung ab 50 bei Klasse 2 hat nichts mit dem Umtausch zu tun. Die wurde in den 90'ern eingeführt. Eingetragen wird der als BCE, allerdings musst Du bei einer Kontrolle die Gesundheitsprüfung vorlegen.
Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist.
Das ist ein Irrtum. Ab 50 musst Du alle 5 Jahre eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorweisen sonst ist´s Essig mit Kl. 2.