Führerscheinklasse 2 - umtausch ins Scheckkartenformat?

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Es bleibt alles wie zuvor !

Der Führerschein ist Unbefristet Gültig !

Gesetzgebungen,der Willkührlichen ;Unlauteren Abzockerei,dess Schwindells und Betruges ,haben keine Gültigkeit !

Wieder ;den Lügenbehauptungen der Schmutzpresse!

Führerschein ist auch noch gültig.

jedoch muss man für LKW und Bus ab 50 aufwärts alle paar Jahre einen Check up machen ob man noch tauglich ist.

ist man tauglich kann man weiter fahren. Wenn nicht muss man diese Führerscheine abgeben.

alle andere bleiben aber bestehen.

umtauschfrist geht nach Ausstellung bzw Geburtsjahr.

kartenführerschein muss dann alle 15 Jahre erneuert werden.

personenbeförderungsschein ist notwendig wenn mehr als 8 Personen befördert werden oder wenn es gewerblich gemacht wird.

Im Führerschein steht "unbefristet gültig". Von einer möglichen nachträglichen Änderung wußte bis letzte Woche nichts und die Konsequenz daraus erschließt sich mir auch noch nicht umfassend.

Neben dem Sachverhalt der Enteignung und der Aufbürdung nicht unwesentlicher Kosten, ist ja der eigentliche Skandal, dass Inhaber der Führerscheinklasse 2 nicht offiziell und direkt über die Änderung informiert wurden. Nicht nur, dass man sich - folgt man der Logik - dem Tatvorwurf des Fahrens ohne Führerschein strafbar macht, nicht auszudenken die Konsequenzen bei einem Unfall.

Während Berufskraftfahrer dies sicher über ihre Arbeitgeber erfahren haben, gibt es sicherlich Tausende, die irgendwann mal den Führerschein gemacht haben, vielleicht wie ich bei der Bundeswehr, und nun ahnungslos mit LKW's, Bussen, oder umgebauten Wohnmobilen unterwegs sind...

Oder betrifft das im wesentlichen Berufskraftfahrer, also nicht denjenigen mit zum Wohnmobil umgebauten Doppeldeckerbus?

Unbeantwortet bleibt, was jetzt konkret aus dem 2er, der BCDE beinhaltet übertragen wird, alternativ, was zu tun ist, hier seinen Status Quo zu erhalten.

Die Gesundheitsprüfung ab 50 bei Klasse 2 hat nichts mit dem Umtausch zu tun. Die wurde in den 90'ern eingeführt. Eingetragen wird der als BCE, allerdings musst Du bei einer Kontrolle die Gesundheitsprüfung vorlegen.

Nun bin ich zwischenzeitlich 57 und gehe bis heute davon aus, dass die Gültigkeit meines FS unbegrenzt ist.

Das ist ein Irrtum. Ab 50 musst Du alle 5 Jahre eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorweisen sonst ist´s Essig mit Kl. 2.