Wie viel Urlaubstage stehen mit bei kündigung in der 2. Hälfte zu?
Für mich ist gerade etwas unklar wie viel Urlaubstage mir zustehen, wenn ich die Firma nach der 2. Hälfte des Jahres wechsel.
Ich habe jetzt bei verschiedenen Qullen gelsen, dass beim ausscheiden nach der 2. Hälfte der ganze bzw der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen zusteht, abzüglich des Urlaubes den man schon genommen hat.
Heißt ja , wenn man zum ersten Juli auscheidet, dann hat man bei 30 Tagen Jahresurlaub, von Jannuar bis Juni mehr Urlaub als wenn man in der Firma bleibt?
Bei mir im Arbeitsvertrag steht dazu folgendes.
Bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt;
Gillt das 12teln nicht für die erste Jahreshäfte bzw für das ganze Jahr?
die kürzung erfolgt allerdings nur insoweit , als dadurch der gesetzliche vorgeschriebene Mindesturlaub von z.ZT 20 Tagen nicht unterschritten wird.
Angenommen ich arbeite bis zum 31.07. und wechsel dann den Betreib.
bei 30 Tagen Urlaub würden mir, wenn der Urlaub gezwöftelt wird 18 Urlaubstage zustehen. 30/12*7= 17,5 ab 0,5 wird auf ganze Tage gerundet? Also 18.
+2 Urlaubstage also 20 weil die gesezlichen 20 nicht unterschritten werden dürfen?
Dann habe ich ja theoreisch 2 Tage gewonnen. Leuchtet mir nicht ganz ein.