Eigentlich darf man in Deutschland nur mit Angelschein angeln, das weiß ich.
Aber wie ist das, wenn man ein Grundstück kauft welches von einem Bachlauf durchflossen wird, einem somit beide Seiten des Bachufers auf einer Länge von ca 80 Metern gehören?
Darf man dann in "seinem" Bach angeln?
Wenn ja: Braucht man auch dort einen Angelschein, um angeln zu dürfen?
Oder ist das sogar grundsätzlich erst einmal verboten, selbst wenn man im Besitz einer solchen Fischereierlaubnis wäre?