Ich würde nie im Leben auf die Idee kommen, mich im Intimbereich zu rasieren - ebensowenig wie ich eine Glatze trage, mir die Augenbrauen wegmachen lasse oder die Wimpern abschneide…

Es gab tatsächlich eine Zeit vor dem "Ich will wie eine vorpubertäre Lolita aussehen"-Intimrasur-Trend...

Den.Ärzten ist das völlig egal - sie wissen, wie eine Frau aussieht.

Alles Gute für dich!

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Deine Frage lässt mich schmunzeln…

Überall steht halt ne kann man nicht aber würde das mal gerne von Leuten hören die da erfahrung haben.

Die Packungsbeilage hat immer recht. Schließlich kennt der Hersteller sein Produkt am besten und alle garantierten Empfehlungen zeigen immer den absolut sichertsten Weg und beziehen sich selbstverständlich auf ein Vorgehen, um den Empfängnisschutz zu gewährleisten. Ansonsten gäbe es einen Hinweis auf eine zusätzlich notwendige Verhütung und/oder andere Handlungsempfehlungen.

Diese sind ja keine "Werbeversprechen", sondern studiengestützte Informationen, die einer strengen Arzneimittelprüfung unterliegen.

Du kannst natürlich hoffen, dass du hier in einem anonymen Laienforum auf jemanden mit „Erfahrung“ triffst.

Alles Gute für dich!

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Ich (Jahrgang 1964) bin recht offen und demokratisch erzogen worden.

Es gab Regeln und Absprachen. Einzig das Trampen ist mir als Mädchen verboten worden - wohl auch aufgrund der deutlich an der Kriminalstatistik vorbei und damals völlig überzogenen Darstellung bei „Aktenzeichen XY“.

Alles Gute für dich!

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Es gibt fast 50 Studien darüber, ob allein die Pille Gewichtszunahme verursacht. Alle kamen zu ein und demselben Ergebnis: es gibt keinen Zusammenhang. 

Eine Gewichtszunahme findet immer dann statt, wenn mehr Energie/Kalorien aufgenommen als verbraucht werden und durch die Einlagerung von Wasser.

Auch nehmen Frauen mit dem Alter meist ganz natürlich zu. 

Wie alle Arzneimittel kann jede Pille neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, wozu es kommen kann - aber nicht muss. 

So können manche Pillen appetitanregend wirken („Heißhunger-Attacken“).

https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_10997.html

https://www.swissmom.ch/de/frauengesundheit/empfaengnisverhuetung/hormonelle-empfaengnisverhuetung/macht-die-pille-wirklich-dick-12427

Ich habe alles zusammen rund 20 Jahre bis zum Kinderwunsch nebenwirkungsfrei mit Pille verhütet. Sie hat meine Erwartungen erfüllt, ich bin gut damit gefahren und hatte keinerlei Probleme - auch keine „versteckten“, die sich erst nach Absetzen zeigten.

Alles Gute für dich!

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Eine gesetzliche Regelung, ab welchem Alter und wie lange ein Kind alleine zuhause gelassen werden darf, gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Die Entscheidung - und damit auch die Verantwortung - was dem Kind erlaubt wird, liegt alleine bei den Eltern.

Verantwortungsbewusste, mutige und selbstständige Sechsjährige können durchaus schon vieles alleine bewältigen und entscheiden. Und manche Teenager darf man nicht für 10 Minuten aus den Augen lassen.

Das Bürgerliche Gesetz­buch besagt, dass „Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähig­keit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungs­bewusstem Handeln“ berück­sichtigen sollen.

Eltern kennen den Entwick­lungs­stand ihres Kindes am besten. Sie sollten abwägen, in welchen Situationen ihr Kind über­fordert ist und auch, ab wann sie selbst das Haus verlassen können, ohne sich Sorgen zu machen.

Immerhin geht es im gesamten Erziehungsprozess ja darum, das Kind zu einem selbstständigen und unabhängigem Menschen zu machen. Da gehört mit zunehmendem Lebensalter auch immer mehr das Loslassen dazu. Kinder entwickeln sich rasant, und nicht immer fällt es ihren Eltern leicht „mitzuwachsen“.

Aber sicherlich sind Eltern in der Lage abzuschätzen, ob sie ihrem Kind zutrauen, eine Nacht allein zu Hause zu sein, ohne gleich das Haus abzufackeln oder eine wilde Party mit 100 fremden Leuten zu feiern…

Alles Gute für dich!

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Nach ein paar Stunden

Das steht bestimmt nicht in der Packungsbeilage…

Alles Gute für dich!

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Der Tag eines operativen  Schwangerschafts­abbruchs gilt als der erste Tag des neuen Zyklus. Daher sollte unmittelbar nach dem Abbruch mit der Pille begonnen werden, um einen sofortigen Verhütungsschutz zu gewährleisten.

Wurde die Schwangerschaft medikamentös abgebrochen, kann man mit der hormonellen Verhütung an dem Tag beginnen, an dem die Kontrolluntersuchung ergeben hat, dass der Abbruch erfolgreich war. 

Alles Gute für dich!

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In der Regel wird empfohlen, die Pille immer "etwa zur gleichen Zeit" einzunehmen. Damit ist eine Tageszeit gemeint; morgens, nach dem Mittagessen, vor dem Schlafengehen...

Die Einnahme muss also nicht auf die Sekunde/Minute/Stunde genau erfolgen - außer du nimmst eine Minipille mit Levonorgestrel, die ein Zeitfenster von nur 3 Stunden hat.

Übliche Kombinationspillen und auch östrogenfreie Pillen mit Desogestrel haben eine Toleranz von 12 Stunden. Es gibt sogar Pillen, die kann man innerhalb von 24 Stunden nachnehmen. Nimmst du eine vergessene Pille innerhalb dieser Zeit nach, bleibt der Schutz erhalten. Es dürfen also nicht mehr als (meist) 36 Stunden zwischen zwei Pillen liegen.

Nach einer verspäteten Einnahme sollte die nächste Pille wieder zur halbwegs üblichen Zeit eingenommen werden - du kannst also nicht bei aufeinanderfolgenden Pillen jeweils 12 Stunden draufschlagen.

Alles Gute für dich!

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„Maxipille“? Meinst du eine übliche Mikropille (Kombinationspille)?

In der Regel wird empfohlen, die Pille immer "etwa zur gleichen Zeit" einzunehmen. Damit ist eine Tageszeit gemeint; morgens, nach dem Mittagessen, vor dem Schlafengehen...

Die Einnahme muss also nicht auf die Sekunde/Minute/Stunde genau erfolgen - außer du nimmst eine Minipille mit Levonorgestrel, die ein Zeitfenster von nur 3 Stunden hat.

Übliche Kombinationspillen und auch östrogenfreie Pillen mit Desogestrel haben eine Toleranz von 12 Stunden. Es gibt sogar Pillen, die kann man innerhalb von 24 Stunden nachnehmen. Nimmst du eine vergessene Pille innerhalb dieser Zeit nach, bleibt der Schutz erhalten. Es dürfen also nicht mehr als (meist) 36 Stunden zwischen zwei Pillen liegen.

Nach einer verspäteten Einnahme sollte die nächste Pille wieder zur halbwegs üblichen Zeit eingenommen werden - du kannst also nicht bei aufeinanderfolgenden Pillen jeweils 12 Stunden draufschlagen.

Alles Gute für dich!

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Minipillen haben nur einen Wirkstoff (Gestagen) und werden ohne Pause durchgenommen. Klassische Minipillen mit Levonorgestrel haben eine Toleranz von nur 3 Stunden zum Nachnehmen einer vergessenen Pille, neuere östrogenfreie Pillen mit Desogestrel 12 Stunden über die übliche Einnahmezeit hinaus.

Das 12-Stunden-Zeitfenster gilt auch bei den meisten Kombinationspillen, also Pillen mit zwei Wirkstoffen (Gestagen und Östrogen), die eine Pillenpause vorsehen oder Placebotabletten beinhalten.

Deine Drovelis ist eine Kombinationspille (das steht auch in deiner Packungsbeilage), bei der du allerdings tatsächlich 24 Stunden Zeit hast, eine vergessene Pille nachzunehmen.

Alles Gute für dich!

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Im Langzeitzyklus einer Kombinationspille gilt nur die tatsächlich erste Woche nach einer Pause als "erste Woche" und nur die tatsächlich letzte Woche vor einer Pause als "dritte Woche". Alle anderen Tage, Wochen oder Monate dazwischen sind (auch bei der Fehlerkorrektur) "zweite" Wochen.

Nach der zweiten Woche liegen die Eierstöcke quasi im Tiefschlaf und du kannst sogar bis zu 7 Pillen gleich ganz „vergessen“, das wäre dann einfach eine normale Pause, die nach mindestens 14 Pillentagen geschützt möglich ist. 

Du warst, bist und bleibst geschützt und musst nicht zusätzlich verhüten.

Es ist jetzt schnurzpiepegal, ob du gleich Pause machst oder (da du ja schon die vergessene Pille nachgenommen hast) erst am Ende dieses Blisters (wenn du nach dem Fehler noch mindestens 7 Pillen nimmst) Pause machst oder auch die nächste Pause auslässt.

Denn du kannst grundsätzlich die Pause problemlos ohne Schutzverlust verschieben; vorziehen (nach mindestens 14 Pillentagen), nach hinten verschieben, verkürzen oder auch ganz ausfallen lassen (Langzeitzyklus).

Nur nicht verlängern - also maximal (meist) 7 Tage Einnahmefrei!

Dabei ist es egal, ob du 16, 21, 22, 28, 42, 50, 77 oder 100 Pillen aufeinanderfolgend nimmst oder die Pause einen, drei, fünf oder sieben Tage dauert.

Diese Möglichkeiten ergeben sich aus den Informationen unter „Sie haben 1 Filmtablette in Woche 3 vergessen“ und Verschieben der Monatsblutung:“ und „Ändern des ersten Tags Ihrer Monatsblutung:“

Wenn du nicht direkt Pause machen wolltest, sollte eine vergessene Pille nachgenommen werden (gegebenenfalls also zwei auf einmal), allein schon um Zwischenblutungen vorzubeugen und über eine Woche gesehen den Hormonspiegel auszugleichen.

Alles Gute für dich!

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Christi Himmelfahrt ist ein christlicher Feiertag. Laut katholischem Katechismus beschreibt die Himmelfahrt den "endgültigen Eintritt der menschlichen Natur Jesu in die göttliche Herrlichkeit".

Den Namen Vatertag brachte man schon im Mittelalter mit Christi Himmelfahrt in Verbindung, da an diesem Tag Jesus Christus zu seinem göttlichen Vater in den Himmel aufgestiegen sein soll.

Die Tradition, zu diesem Anlass auch den eigenen Vater zu ehren, entstand allerdings erst rund um das Jahr 1900. Seitdem haben sich das christliche und das weltliche Fest nach und nach immer stärker von einander entfernt. 

Alles Gute für dich!

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Nix für ungut - liest denn heutzutage niemand mehr die Packungsbeilage?

Du hast doch eigentlich die perfekte Informationsquelle mit den richtigen Hinweisen genau passend für deine Pille direkt bei jeder Packung dabei. Bist du nicht auf die Idee gekommen, da mal einen Blick reinzuwerfen?

In der Regel werden alle Fragen zur empfängnisverhütenden Wirkung, der Einnahme, typischen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Einnahmefehlern etc. in der Gebrauchsinformation beantwortet - wenn du diese gerade nicht zur Hand hast, die kann man übrigens auch googlen.

Nicht jeder Fehler führt auch zu Schutzverlust. Es kommt auf die Pille an, die du nimmst, in welcher Woche der Fehler passiert ist und selbstverständlich, ob du ihn (bei einer Kombinationspille z.B. durch die Anpassung des Einnahmeschemas) korrigierst.

Unter „Wenn Sie die Einnahme von XY vergessen haben“ findest du sicherlich genau erklärt, was nun zu tun ist.

Alles Gute für dich!

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Die Kosten der Treppenhausreinigung sind als Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung (BetrVK) umlagefähig. Umlegen darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter aber nur, wenn das mietvertraglich so vereinbart und keine andere Regelung im Mietvertrag oder der zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung getroffen ist, wonach die Mieter selber für die Treppenhausreinigung zuständig sind.

Halten sich ein oder mehrere Mieter nicht an die im Mietvertrag festgelegte Pflicht zur Treppenhausreinigung, darf der Vermieter aber nicht einfach eine Reinigungskraft mit dem Treppenputzen beauftragen. Das würde gegen die mietvertraglichen Vereinbarungen mit denjenigen Mietern verstoßen, die das Treppenhaus regelmäßig pflichtgemäß reinigen. Stimmen diese Mieter nicht der Beauftragung einer Reinigungskraft durch den Vermieter zu, muss dieser gegen den vertragsbrüchigen Mieter vorgehen. Dabei kann der Vermieter dem betreffenden Mieter – ohne Fristsetzung – die Kosten der Treppenhausreinigung auferlegen (Amtsgericht (AG) Bremen, Urteil vom 15.11.2012, Az.: 9 C 346/12). Darüber hinaus kommt unter bestimmten Voraussetzungen sogar seitens des Vermieters eine Kündigung des vertragsbrüchigen Mieters in Betracht.

https://www.immobilien-hofmann.de/blog/treppenhausreinigung-sind-die-kosten-umlegbar/

Alles Gute für dich!

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Unter dem Einfluss der Pillenhormone wird als erwünschtes Wirkungsprinzip unter anderem die Gebärmutterschleimhaut nicht so stark aufgebaut.

Deshalb ist es normal, dass die Abbruchblutung meist schwächer und weniger schmerzhaft ist als eine Menstruationsblutung und die Stärke der Blutung kann unterschiedlich sein, d.h. ein Monat ein bisschen stärker, ein Monat ein bisschen schwächer.

Auch der Tag, an dem die Blutung nach Beginn der Pillenpause einsetzt, kann etwas unterschiedlich sein (gewöhnlich am 2. oder 3. Tag der Tablettenpause). 

Es kann sogar auch ohne eine Schwangerschaft zum völligen Ausbleiben der Blutung in den Tagen der Einnahmepause kommen.

Dazu findest du sicherlich auch einen Hinweis in der Gebrauchsinformation deiner Pille unter „Wenn Ihre normale Monatsblutung ausbleibt“.

Alles Gute für dich!

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Ausfallzeiten während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote zählen als Beschäftigungszeiten und dürfen nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Der Urlaubsanspruch bleibt für diese Zeit komplett erhalten.

Anders als beim Mutterschutz darf Urlaubsanspruch wegen einer Elternzeit allerdings gekürzt werden. § 17 Abs. 1 BEEG regelt, dass der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Monat, für den Elternzeit in Anspruch genommen wird, um ein Zwölftel kürzen darf.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-kuendigung-krankheit/urlaubsanspruch-richtig-berechnen_76_549504.html#:~:text=Ausfallzeiten%20w%C3%A4hrend%20mutterschutzrechtlicher%20Besch%C3%A4ftigungsverbote%20z%C3%A4hlen,f%C3%BCr%20diese%20Zeit%20komplett%20erhalten.

Ist deine Frau also im Dezember in Elternzeit, hat sie für diesen Monat keinen Urlaubsanspruch.

Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!

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Was meinst du mit „besorgt“?

Bei einem Blick in die Gebrauchsinformation würdest du erkennen, dass es sich nicht um ein Generikum handelt - die Maexeni enthält 0,02 mg Ethinylestradiol und 0,1 mg Levonorgestrel und die Maxim 0,03 mg Ethinylestradiol und 2 mg Dienogest - sie ist also im Östrogenanteil höher dosiert und verwendet ein anderes Gestagen.

Du kannst zwar ohne Schutzverlust von einer Pille auf eine andere wechseln (auch dazu findest du Informationen in der Packungsbeilage), doch ohne Absprache mit deinem Frauenarzt solltest du das nicht machen.

Alles Gute für dich!

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