Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Monaten sind wir mit erheblichen Mängeln in unserer Mietwohnung konfrontiert. Bereits im Februar haben wir unseren Vermieter schriftlich auf diese Mängel hingewiesen und eine Mietminderung um 15 % angekündigt. In seiner Antwort bat uns der Vermieter darum, von der Kürzung abzusehen, da er sich in einer finanziell schwierigen Lage befand. Zugleich versicherte er uns, die Mängel schnellstmöglich zu beheben. Früher war der Vermieter sogar ein enger Freund von uns, weshalb wir beschlossen haben, die volle Miete weiterhin zu zahlen.
Nun sind mehrere Monate vergangen, und wir haben seitdem nichts mehr vom Vermieter gehört. Daher erwägen wir, die Miete zu kürzen und die 15% Miet kürzung für die vergangenen Monate von der nächsten Mietzahlung abzuziehen. Allerdings stellen wir uns die Frage, ob wir dies rechtlich bedenkenlos tun können. Einerseits haben wir den Vermieter bereits vor Monaten auf die Mängel hingewiesen und wären berechtigt gewesen, ab Februar die Miete zu mindern. Andererseits haben wir aus gutem Glauben gehandelt und aufgrund unserer früheren Freundschaft darauf verzichtet.
Ich würde gerne eure Einschätzung dazu hören, ob wir die Miete nun kürzen dürfen und ob eine rückwirkende Mietminderung möglich ist.