habe mich dementsprechend rechtlich informiert. Was ich gefunden habe ist folgendes: Ich darf als minderjähriger zwar gewerblich anbieten

Nein. Dazu müsstest du ein Gewerbe anmelden, und das ist ohne Zustimmung des FamG nicht möglich. Als Minderjähriger bist du nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfahig, und darfst daher ohne entsprechende Genehmigung keine Dienstleistungen gewerblich anbieten.

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Nein. Dazu wäre - ohne Realteilung - zwingend ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, an dem es hier mangelt.

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Und die nächste Scheinfrage.

Nein, der Krieg wird nicht beendet werden, ehe nicht der Aggressor zurück auf sein eigenes Staatsgebiet gedrängt wurde.

Und eine "Militärexpertin" ist die Betreffende auch sowieso nicht.

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Selbstverständlich kann man ein Mandat auch entziehen. Die bisherigen Leistungen sind dann aber dennoch zu bezahlen.

Hier drängt sich allerdings die Frage auf, wieso man

A) als Mandantin und Betroffene erst zwei Jahre nach Ende des Trennungsjahres einen Anwalt beauftragt,

B) und dann wieder 9 Monate verstreichen lässt, ehe man die Sache angeht.

Es ist zudem auch nicht schlüssig, wieso der beauftragte Anwalt so lange untätig geblieben sein soll. Die naheliegende Vermutung wäre, dass das nur die halbe Geschichte ist.

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Ich kenne es so, dass man annteilmäßig Urlaub nehmen kann (pro Monat 2,5 Tage bei Vollzeit).

Das sind zwei Punkte, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen.

Erstens - ob der AG in der Probezeit überhaupt Urlaub gewährt, ist seine Entscheidung. Üblicherweise eher nicht, Ausnahmen bestätigen nur die Regel.

Zweitens - die Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs in der Probezeit beruht grundsätzlich auf dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Das wären dann 1,66 Tage je Monat. Ein einzel- oder tarifrechtlich höherer Urlaubsanspruch ist natürlich grundsätzlich möglich, kann aber mMn arbeitsvertraglich auf den Ablauf der Probezeit zurückgestellt werden.

Jetzt sagte man mir, in der Probezeit gibt es keinen Urlaubsanspruch

Das ist so falsch, aber vermutlich eher ein Missverständnis. Der AG meint vermutlich, dass innerhalb der Probezeit generell kein Urlaub gewährt wird. Der Urlaubsanspruch selbst ist unabdingbar.

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Entweder ein Erkennungs- oder ein Grafikkartentreiberproblem.

Wenn sich das Bild auch mit der AutoAdjust-Funktion des Monitors selbst (Tasten am Monitor, OSD) nicht wieder normalisiert, dann mal den Treiber komplett deinstallieren, das Videokabel ab- und wieder anstecken und den Treiber neu installieren lassen.

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Mit heißer Luft aus dem Bundestag.

Grundsätzlich hat Deutschland kein Versorgungs-, aber ein Verteilungsproblem. Und solange es noch keine kommerzielle Kernfusion gibt, wird es auch weiterhin Gaskraftwerke zur Abdeckung von Dunkelflauten geben. Genauso übrigens wie Gasleitungsnetze, weil es schlicht und einfach keine Möglichkeit gibt, jedes Gebäude an die Fernwärme anzuschließen. Und selbst dort, wo das ginge, ist es oft technisch nicht möglich, weil Denkmalschutz und Mieterschutz den entsprechenden Umbau verbieten.

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mein AG weigert sich das Schriftlich zu machen.

Dazu ist er auch nicht verpflichtet. Die Kündigung hat zwar schriftlich zu erfolgen, aber es muss gerade kein Grund angegeben werden. Das wäre dann vor dem Arbeitsgericht spätestens nachzuholen, wenn der AN eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, aber nicht vorher.

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Die KK hat ihr das so auch bestätigt, dass sie damit zur Bank gehen kann und die diesen Betrag auszahlen müssen bzw. freigeben.

Nein. Was auf dem P-Konto über den Freibetrag geht, wird nach 14 Tagen an die Gläubiger ausgekehrt.

Gibt es für so etwas wirklich nur 14 Tage Zeit, was man sich darum kümmern kann?

Edit:

Nein. Nach §899 II ZPO lag ich hier falsch.

Jedoch - die Frage ist, was hier eigentlich wann für wen an wen überwiesen worden sein soll.

A) Ist die Person, die das P-Konto hat, denn HelferIn oder selbst die Person, die die Hiulfe empfängt?

B) Wann genau wurden diese Leistungen von der Pflegeversicherung überwiesen?

C) Hat die Bank das Geld nun ausgekehrt oder nur umgebucht?

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Eine rückwirkende Minderung halte ich mMn für rechtlich ausgeschlossen, auch wenn die gesetzte Frist verstrichen ist.

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Hallo, ich war für mehrere Jahre krank

Das tut mir Leid.

und habe nicht gearbeitet. Während dieser Zeit habe ich von meinem Arbeitgeber keinen Lohn erhalten, wurde jedoch nicht gekündigt.

Möglich, aber dann bist du freiwillig gesetzlich versichert, wenn du keine Ersatzleistungen beziehst - und musst deine Beiträge selbst zahlen.

nach einiger Zeit meldete sich meine Krankenkasse und verlangt für jeden Monat Beiträge, obwohl ich für diese Zeit keinen verdienst hatte. Ist das alles so rechtens?

Ja.

Du bist verpflichtet, deiner KK die entsprechende Statusänderung selbst anzuzeigen, und ebenso, ihr zeitnah eine Bescheinigung deiner Einkünfte (bzw. den Mangel daran) über den EStE-Bescheid zukommen zu lassen. Bei 2 Jahren sind das geschätzt knapp € 5.000.-- die du nachzahlen musst (Mindestbeitrag!).

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ich habe am Samstag eine E-Mail geschickt

Tatsächlich soll das gerüchteweise täglich millionenfach vorkommen.

bezüglich meines Widerrufsrecht (14 Tage )

Und wenn du uns auch noch verraten würdest, worum es geht, könnte man dazu soger Stellung beziehen.

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Jetzt hat Höcke am Dienstag gewonnen,

Wo - am Schießstand auf der Kirmes?

keine Freiheitsstrafe

Mangels Urteils auch noch gar nicht möglich.

und er kann Ministerpräsident werden,

In seinen Träumen vielleicht. Oder in Taka-Tuka-Land, nur hat er dafür die falsche Hautfarbe.

schadet das der AfD trotzdem wegen Verleumdung?

Die AgD braucht gar keine politischen Gegner, weil sie sich selbst ständig ins Aus manövriert.

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Tendenziell eher im Neubau. Echte Altbauten - zumindest solche, bei denen man nicht sinnfrei saniert hat -, neigen so gut wie nie zur Schimmelbildung, weil eben Baukörper und Holzfenster genügend Luftzirkulation ermöglichen. Kritisch wird es meist dann, wenn man aus falsch verstandenem Ehrgeiz beginnt, Teile zu verändern oder zu "sanieren", etwa die alten Fenster durch hochdichte Isolierglasfenster aus Kunststoff zu ersetzen etc.

Im historischen Bestand mit BJ vor 1910 ist Schimmel nur bei massiver Feuchtigkeit oder Undichtigkeit zu finden.

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Das muss unbedingt vorher mit einem Steuerberater geklärt werden, denn bei einer Eintragung ins Grundbuch handelt es sich steuerlich um eine Eigentumsübertragung auf dem Weg der Schenkung, und die löst unter Dritten eine 30%-ige Steuerlast aus.

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Weder noch.

Der Anspruch auf ErbSt entsteht grundsätzlich durch den Erbfall. Der oder die Erben sind - je nach Summe - verpflichtet, die ErbStE beim dafür zuständigen FA einzureichen, und zwar unverzüglich respektive binnen 3 Monaten, nachdem ihnen das Erbe entweder kraft Gesetz, Testament oder Verfügung zugelassen ist. Eine gesonderte Aufforderung zur Erklärung durch das Finanzamt erfolgt nur, wenn die Erbmasse Immobilien umfasst. Das jeweils zuständige Finanzamt ist übrigens nicht das Wohnsitz-FA, sondern eine separate Behörde; diese kann aber beim Finanzamt oder ggfs. beim Nachlassgericht erfragt werden.

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