Darf man sein Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum übertragen?
Hallo, folgendes Szenario:
Person A und Person B besitzen zu je 50% einen Garten.
Person A ist der Vermieter von Person C.
Darf Person A - ohne die Zustimmung von Person B - Person C erlauben den Garten nach Belieben zu nutzen?
Ich suche zu dieser Frage nach einer Quelle, hat jemand eine Antwort mit Quellenangabe?
Besten Dank vorab.
3 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__745.html
Wenn C Mieter ist - kann auch dies erst durch Zustimmung von B erfolgt sein. Demzufolge kann auch die Änderung des Mietvertrages Erweiterung Nutzung Garten nur mit Zustimmung B erfolgen.
Einen reinen Garten (ohne Haus) könnten A und B theoretisch privatschriftlich aufgeteilt haben in linke und rechte Hälfte. Dann könnte man eine gewisse Selbstbestimmung über die jeweilige Hälfte vermuten, sofern auch die Zuwegung entsprechend ohne Beeinträchtigung der ideellen Hälfte von B möglich ist. Ein reiner Garten würde allerdings eher unters Pachtrecht fallen.
Kommt also auf die Verträge zwischen A und B an.
Dann musst du fragen bzw..die Eigentümervereinbarung ändern. Am besten in einer Form, dass sie auch für mögliche Rechtsnachfolger von A bzw B bindend ist.
D.h. Person A darf aktuell Person C die Nutzung des Gemeinschaftseigentums von A und B erlauben?
Vielen Dank. Wo finde ich diese Regel schriftlich wieder?
Nein. Dazu wäre - ohne Realteilung - zwingend ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, an dem es hier mangelt.
Danke für die Antwort. Hast du mir hierfür eine Quelle? Hab diesbezüglich leider nichts gefunden...
Dafür braucht man keine Quelle, das ist simples Vertragsrecht. Man kann keine Verträge zu Lasten Dritter ohne deren Einwilligung abschließen.
Aber auch das simple Vertragsrecht, welches diesen Fall regelt, ist doch sicherlich irgendwo als Quelle zu finden?
BESITZT ihr den Garten, oder seid ihr Grundeigentümer. Das ist schon einmal ein Unterschied.
Und wenn ihr gemeinsame EIGENTÜMER seid, könnt ihr auch nur gemeinsam darüber verfügen. Das gilt selbstverständlich gegenüber Dritten.
Sind gemeinsame Eigentümer. Demnach dürfen die Mieter des einen Eigentümer nicht ohne Zustimmung des anderen Eigentümer den Garten nutzen? Gibt es hierfür eine Quelle? Danke.
Wenn die eine Hälfte vermietet ist, müsste der Vermieter den anderen Miteigentümer in irgend einer Form entschädigen.
Nein vermietet ist nur die Wohnung. Der am Haus angrenzende Garten nicht. Wie ist es in diesem Fall? Der Garten ist Gemeinschaftseigentum der beiden Eigentümer.
Dann dürfen auch nur beide GEMEINSAM darüber verfügen. Er hätte den Garten also gar nicht mit vermieten dürfen.
Person A vermietet ja auch nicht den Garten sondern erlaubt die Nutzung obwohl es Gemeinschaftseigentum von A und B ist. Die Frage ist darf Person A das?
Das ist das gleiche, er kann auch nicht einseitig ein Nutzungsrecht vergeben ohne den Miteigentümer einzubeziehen.
Ok vielen Dank. Kann ich diese Regelung irgendwo schriftlich finden?
Ne hätte das gerne schriftlich damit ich was in der Hand wenn ich den anderen Eigentümer darauf hinweise. Das würde mir genügen. Aber danke
Dafür gibt es Anwälte. Die arbeiten natürlich nicht kostenlos.
Soweit will ich nicht gehen, man will ja den Frieden wahren aber trotzdem was in der Hand haben um sein Recht zu verteidigen
Wenn dann der Miteigentümer aber nichts ändert, musst du letztlich trotzdem zum Anwalt.
Ja das wäre vermutlich der nächste Schritt. Aber meistens lässt sich das klären, wenn man sein Recht beweisen kann, deshalb meine Suche nach einer Quelle
Danke für die Antwort. Für die Wohnung gibt es eine Eigentümervereinbarung, daher ist nur Person A Vermieter. Der angrenzende Garten ist Gemeinschaftseigentum von Person A und B ohne vertragliche Regelung. Wie ist es in diesem Fall?