P_Konto wie lange Zeit?
Guten Tag,
eine Freundin hat ein P-Konto, da wurde von der Krakenkasse Nachbarschaftshilfe drauf überwiesen. Die KK hat ihr das so auch bestätigt, dass sie damit zur Bank gehen kann und die diesen Betrag auszahlen müssen bzw. freigeben. Leider hat sich die KK 2 Wochen Zeit gelassen und die Bank hat das wohl jetzt schon ein Gläubiger überwiesen. Gibt es für so etwas wirklich nur 14 Tage Zeit, was man sich darum kümmern kann?
2 Antworten
Eine Auskehrung an Gläubiger darf meiner Kenntnis nach frühestens nach vier Wochen stattfinden.
Auf einem P-Konto sind Zahlungseingänge innert des individuellen mtl. Freibetrages jedoch sowieso geschützt.
Was soll "Nachbarschaftshilfe" sein?
Kannte ich so auch nicht (gibt es hier in Bayern so nicht, nur auf dem Umweg über anerkannte Dienstleister):
Die KK hat ihr das so auch bestätigt, dass sie damit zur Bank gehen kann und die diesen Betrag auszahlen müssen bzw. freigeben.
Nein. Was auf dem P-Konto über den Freibetrag geht, wird nach 14 Tagen an die Gläubiger ausgekehrt.
Gibt es für so etwas wirklich nur 14 Tage Zeit, was man sich darum kümmern kann?
Edit:
Nein. Nach §899 II ZPO lag ich hier falsch.
Jedoch - die Frage ist, was hier eigentlich wann für wen an wen überwiesen worden sein soll.
A) Ist die Person, die das P-Konto hat, denn HelferIn oder selbst die Person, die die Hiulfe empfängt?
B) Wann genau wurden diese Leistungen von der Pflegeversicherung überwiesen?
C) Hat die Bank das Geld nun ausgekehrt oder nur umgebucht?
Du liegst falsch:
Wo genau kann ich das nach lesen, was das nach 14 Tagen überwiesen werden muss? Wofür gibt es dann das Unterkonto?
Warum gilt dann hier nicht das, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__54.html ? ( Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen. )