Grundsätzlich hat die Teillegalisierung (nicht Legalisierung) von Cannabis nichts oder nur sehr wenig mit dieser Sache zu tun.

Du erwähnst zudem eine G25 Prüfung?

https://www.medicassistance.de/g25-untersuchungen/#:~:text=Die%20G25%2DUntersuchung%20ist%20eine,von%20arbeitsmedizinisch%20geschultem%20Personal%20durchgef%C3%BChrt.

Diese Art, Steuerung von Maschinen, Fahreinheiten usw?

Da sind solche Prüfungen doch durchaus sinnvoll. Du darfst weder bekifft noch betrunken sein. Und leider ist der Nachweis bei Cannabis nicht so einfach wie bei Alkohol. Aber das steht und fällt natürlich auch mit der Frage:

Was sagt dein Arbeitsvertrag?

.

Auszüge einer Befragung eines Richters:

Ein generelles Drogenverbot kann im Betrieb oder Unternehmen aufgestellt werden. Hierzu bedarf es der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats oder – auf Unternehmensebene – des Gesamtbetriebsrats.

Konsumiert der Arbeitnehmer Cannabis mit der Folge, dass die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten nicht mehr ordnungsgemäß oder nicht mehr sicher für sich oder andere ausgeübt, werden können, ist dadurch der Arbeitsvertrag verletzt, was zu einer Abmahnung oder im Wiederholungsfall zu einer Kündigung führen kann.

Die Legalisierung der Droge ändert aber nichts daran, dass durch Cannabis die Arbeitsleistung und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter beeinflusst werden kann. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann nach wie vor im Benehmen mit dem Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG) den Konsum von Cannabis im Betrieb verbieten, wie dies ebenso mit der legalen Droge Alkohol möglich ist.

https://www.betriebsrat.de/news/gesetz/cannabis-im-job-was-erlaubt-ist-und-was-nicht-3199193

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Beschlagnahmung von Hardware - Dauer?

Servus.
Erstmal.. bitte ich ausschlißelich um Erfahrungen aus erster Hand.. keine gegoggelten Ergebnisse oder Erzählungen von Erzählungen von Legenden.
Danke schonmal dafür :)

Zur Situation:
Anfang des jahres wurde mein Goggle Konto gesperrt. Dies geschah bei meinem gechillten netflix Abend mit meiner freundin. Email von Goggle kam.. Konto gesperrt.. weil auf GDrive irgendwas gegen die Richtlinien verstößt - keine weiteren Infos.
1. Einspruch wurde abgelehnt.
auf den 2. wurde bis heute nicht mal reagiert.
Ich habe meinen GDrive Ordner (lokale sync) durchsucht und nix gefunden. Also habe ich einen vollständigen Scan meines Systems laufen lassen.
Das Ergebnis waren ca 1500 Einträge über
`Adwind#TR&RtJSocket
System32./tmp/nigra.jar`
`Adwind#TR&RtJSocket
C:/XXXXXXXXXX/GDrive/ cmd-copy ....`
`Adwind#TR&RtJSocket
C:/XXXXXXXXXX/GDrive/ cmd-send ....`
`Adwind#TR&RtJSocket
C:/XXXXXXXXXX/GDrive/ cmd-R ....`

Nun.. ich bin nicht doof und kenne Adwind.. und auch JSocket.. was für mich erschreckend war.. irgend ein Spasst hat meinen PC genutzt um scheisse hin und her zu schicken.
Auf meine Anfrage, bestätigt sogar der Google support (schriftlich!!!) den Fremdzugriff.

Ein Anruf bei der Polizei brachte nur die Aussage: "Ja dann warten wir mal auf das Strafverfahren von Google".

Ich.. Als Entwickler, habe umgehend mein System platt gemacht.. komplett und vollständig.. partitionen gelöscht, normale formatierung (nicht schnell) und das ganze system neu aufgesetzt.
Da ich Software für Clienten erstelle, bearbeite und polishe, war da snötig um weiter sauber arbeiten zu können. Habe daraufhin auch eine gute VPN, sowie ein volles kaspersky und nahezu überall 2FA draufgeballert.. sowie den GDrive ordner meines neuen Accounts via Explorer-Lock geschützt.

OK.. 3 Monate später steht die Polizei bei mir und beschlagnahmt alles. PC, Smartphone und USB Sticks..
(Dabei wurde unter anderem mein Soundsystem und die LED Verkabelung zerstört (abgerissen und abgebrochen)).

Das ist nun 8 Wochen her.
Stand jetzt, wurde gerademal 1 Object ausgelesen. Keine Info, welches.
Die Polizei hat die Info bzgl des hijackings via RAT, sowie die schriftliche Bestätigung von Google erhalten.

Da ich meine Hardware geschäftlich und zur organisierung meiner Finanzen brauche, stelle ich mir nun die Frage der Verhältnismäßigkeit...
Aktuell ist mir ein großer finanzieller Schaden entstanden (entgangene Aufträge, fehlende Anmeldemöglichkeiten via 2FA bei diversen portalen..d adurch Mahnprobleme..).

Habt ihr Erfahrungen, wie lange der Blödsinn noch dauert?
Denn, ich überlege mir so langsam wirklich einen neuen PC zu kaufen und der SA das ganze in Rechnung zu stellen (als Schadensersatz..inkl der angefallenen Kosten und gecancelten Aufträge bisher). Dies btw. auch in Absprache mit meiner Anwältin.. die auch nicht so rech weiß, was die Behörden da veranstalten..

Wäre nice, wenn ihr da einige Erfahrungen teilen könntet.

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ok, ich versuch es mal auf meine Weise.

Es wird nicht gegen Unbekannt, sondern deiner Schilderung nach gegen DICH wegen Straftaten ermittelt. Meines persönlichen Erachtens nach war der Hauptfehler, du hättest unverzüglich Strafanzeige wegen Ausspähen von Daten u.a. erstatten müssen. Jetzt im Nachhinein, wird es deutlich schwerer oder sogar nicht mehr möglich sein, deine Unschuld bzw. deine Nichtbeteiligung nachzuweisen, auch wenn du das so sehen willst. Spätestens nachdem Google den Acc gesperrt hat, hätten die Alarmglocken auch in dieser Hinsicht läuten müssen.

Und jetzt kommt es zu deiner konkreten Frage darauf an, wo du wohnst, d.h. wieviel spezialisierte Beamte der Direktion/Präsidiums gibt es, die eine Vielzahl von Rechnern entsprechend auswertet (Wartefrist). Ich muss dir jetzt leider folgendes sagen: Rechne mit Monaten, rechne mit mindestens 6-8 Monaten oder sogar mit einem Jahr, wenn es sich um umfangreiche Gerätschaften handelt, wie es wohl aussieht. Und das nur für die Auswertung, die Entscheidung der Staatsanwaltschaften dauert noch weitere Wochen, eher Monate. Bitte fordere keine konkrete Zeit, das ist nicht möglich. Es kommt auch darauf an, was für Unsinn mit dem Rechner getrieben wurde und wie umständlich die Tatnachweise sind.

Und dann, wenn es sich um wahrscheinliches Tatwerkzeug handelt, besteht durchaus die berechtigte Befürchtung, dass die Gegenstände eingezogen werden, d.h. sie werden nicht mehr zurückgegeben. Aber auch das ist vom Einzelfall abhängig und kann von einem Forum nicht beantwortet werden.

Zum Thema Schadenersatz, der wäre meines Erachtens und entgegen der Aussage deiner Anwältin gegen den Täter zu richten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei der derzeitigen Lage von den Ermittlungsbehörden Rückzahlungen bekommen könntest. Wie ich schon erwähnte, das Ermittlungsverfahren richtet sich doch derzeit noch gegen dich, daher sind diese Maßnahmen offenbar doppelt nachteilig.

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Was bedeutet Freizügigkeit in der EU. Ganzen Artikel lesen wenn gewünscht.

Unter anderem bedeutet es nicht, dass eine Einreise in das Sozialsystem des anderen Landes so ohne weiteres möglich ist.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/freizuegigkeit/freizuegigkeit-liste.html

Im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie benötigen Unionsbürger und ihre Familienangehörigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Paragraph 2a Absatz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU). 

Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:

  • Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
  • Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen,
  • nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,
  • Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben,
  • sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
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Woher soll die Polizei vor der Inaugenscheinnahme wissen, ob es sich um relevante Daten handelt oder nicht?........

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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306.html

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Die wievielte Frage zum gleichen Thema ist das?

Und mit den anderen angeblich nicht existenten Nachweisen passt das doch oder?

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Sie will nach Deutschland kommen und hier bleiben.

Genau so wie das hier steht? Sie will nach der Einreise nicht mehr zurück? Das läuft aber so nicht. Selbst wenn du heiraten würdest, muss sie nach Ablauf der Frist wieder ins Ausland reisen und dort einen Visaantrag stellen, von den notwendigen Papieren mal ganz zu schweigen.

Und wenn du es vorher weißt und das beim Visaantrag natürlich dann nicht bekannt gegeben wird, dann ist das strafrechtlich relevant, und zwar für euch beide. (Vorsicht, möglicher Versagungsgrund)

Sie kann als Tourist allerdings, soweit mir bekannt ist, in der Frist jederzeit ins Ausland und wieder zurück reisen, benötigt aber für das Reiseland vermutlich ebenfalls ein Visa. Das müsstest du prüfen und zwar bevor du die Reise für 2 buchst.

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Kürze niemals eine Miete ohne dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Je nach Fall kann der Vermieter zwei Monatsmieten auflaufen lassen und dir damit kündigen.

Also konkret zu deiner Frage, wende dich an einen Mieterverein, notfalls suche ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt, allerdings natürlich kostenpflichtig.

Es stellst sich nämlich auch die Frage, ob der Vermieter nicht schon längst versucht den Schaden zu beheben und einfach keine Handwerker bekommt, ob bei diesen Temperaturen die Heizung überhaupt noch funktionieren muss, also abzugsfähig wäre, und wieviel man abziehen kann, wenn man mit Wasserkocher warmes Wasser machen muss. Ich kann mir denken, dass es dafür keine Pauschale gibt sondern auch bauliche Umstände eine Rolle spielen könnten.

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Geh mal davon aus, dass alle Daten des Täters FAKE sind.

Seid bitte vorsichtig mit dieser Art von Straftaten. Ich linke dir mal eine entsprechende Seite, lies das bitte durch und entscheidet dann. Denk aber auch daran, das mit der Betroffenen klar und deutlich zu besprechen. Das hört nicht auf, wenn ihr nachgebt, das wird schlimmer.

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/

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Monatliche neue Verträge und dann jeweilige Einmalzahlung - im Dienstleistungsbereich? Was für ein Hintergrund hat denn so ein Verhalten?

Ehrlich gesagt habe ich die Abfolge der beiden Verkäufe nicht verstanden. Möglich wäre ein Betrug, wenn man nachweisen könnte, dass der Verantwortliche, mit dem ihr den Vertrag zu diesem Zeitpunkt (jeweils einzeln) abgeschlossen habt, bereits mit der GmbH so überschuldet war, dass der konkrete Zweifel daran bestand, dass er euch jemals hätte bezahlen können.

Allerdings stellt sich auch die Frage, auf welche Art und Weise ihr 35t € Forderungen habt auflaufen lassen und müsst euch daher fragen lassen, ob ihr nicht gewusst haben könntet, dass eine Auszahlung zweifelhaft ist. (Wo ist dann die Täuschungshandlung?)

Eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Betruges wäre sicherlich möglich, vor allem weil ihr bei einer angeblich 7stelligen Summe nicht die einzigen seid, die so vorgehen werden. Bei weitem nicht bei jeder Insolvenz wird ohne Anlass überhaupt geprüft ob Straftatbestände nach dem StGB oder GmbHGes, Steuerrecht u.v.m. vorliegen.

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Der durchschnittliche Kaufpreis für Häuser in Bremerhaven beträgt 2.040 Euro pro Quadratmeter, dabei liegt der höchste Preis pro Quadratmeter bei 2.327 Euro und der niedrigste Quadratmeterpreis bei 1.745 Euro.

https://www.mcmakler.de/immobilienpreise/bremen/bremerhaven

Eine Eigentumswohnung in Deutschland kostet aktuell (Stand 11. Mai 2024) durchschnittlich 3.068 Euro pro Quadratmeter. Den genauen Quadratmeterpreis können Sie in unserem Online-Bewertungstool oder in einem Gespräch mit unseren Immobilienprofis erfahren.

https://www.engelvoelkers.com/de-de/immobilienpreise/

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Wenn das so wäre, dass man es mit "ich bezahle das erhöhte Beförderungsentgelt und gut ist" erledigen könnte, würden es dann nicht viel mehr so machen? Man wird doch in aller Regel wesentlich weniger als 1 Mal im Quartal kontrolliert, und dann wäre diese Gebühr deutlich "billiger". Das erhöhte Beförderungsentgeld ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine Gebühr für einen Vertragsbruch. Du benutzt die Verkehrsmittel ohne das Entgelt entrichtet zu haben.

Persönlich würde ich empfehlen, die Gebühr zu bezahlen. Das Ganze könnte nämlich auch ein strafrechtliches Nachspiel haben, wenn die Verkehrsbetriebe Strafanzeige erstatten. (Bei Mehrfachverstößen machen sie es natürlich trotzdem) Die geht dann an die Staatsanwaltschaft und es wird in der Regel nicht nur deutlich teurer.....

Die Maßnahmen zur Identitätsfeststellung wirst du über dich ergehen lassen müssen.

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Nein

Auf eine mögliche Owi kann man eigentlich nicht mit einer Owi antworten, die dazu noch deutlich höher geahndet wird:

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot nach "2 Abs 1 Stvo (i.d.R. 25 €)

Rechtsüberholen lt. Link: außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen, Land- und Schnellstraßen ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt im zentralen Fahrerlaubnisregister.

https://www.acv.de/ratgeber/verkehr-sicherheit/verkehrsrecht/rechts-ueberholen-wann-ist-es-erlaubt

Und zum "Linksfahrer"; Wenn "ab und zu" ein Fahrzeug durch den Fahrzeugführer überholt wird, muss er den Fahrstreifen nicht wechseln. ... "ab und zu" ist relativ, ich hab mal einen Artikel gelesen (Quelle hab ich allerdings nicht mehr), dass der zeitliche Abstand durchaus 20 Sekunden auf einer 2spurigen Autobahn betragen darf, u.U. auch länger.

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Bevor du zur Polizei gehst, stell erst einmal beide Beine auf den Boden. Damit meine ich, stell den Status Quo fest, warum hier vermutlich Abo-Abbuchungen von deinem Konto erfolgen. Möglicherweise bist ja auch du der Verursacher über drei Ecken (z.B. durch Telefonverträge oder Online)

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Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine polizeiliche Vorladung "ohne Grund" erfolgt. Du kannst -vor allem nicht vom Hörensagen einer möglichen Beschuldigten- nicht annehmen, dass alles gesagt wurde, was eigentlich zu einer objektiven Betrachtung gehört.

Und bei entsprechenden Taten wird auch das Umfeld ausgeleuchtet. Und das wiederum ist eine Einzelfallbetrachtung und kann in einem öffentlichen Forum sowieso nicht beurteilt werden.

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Du glaubst doch nicht wirklich, dass er ohne weiteres wieder nach Hause kommt? Da ist irgend etwas komplett schiefgelaufen, sonst würde (theoretisch) so etwas eigenltich nicht vorkommen.

Was passiert hängt vom Einzelfall ab, Jugendpsychologie und Jugendamt. (in der Regel kommen diese Kinder nicht mehr in die Familie zurück, zumindest nicht mehr so rasch)

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Klar, man hat beim Spazierengehen neben Cannabis auch immer eine Feinwaage und verschließbare Plastiktütchen dabei.... aber lassen wir das.

Du hast wahrscheinlich vergessen zu erwähnen, dass gegen dich nicht wegen des Besitzes, sondern wegen Handel ermittelt wird.

Das wäre vom Einzelfall abhängig, (Antreffort, Zeit, Zeugenaussagen, Beobachtungen, Beweisgut usw) aber ich gehe mal davon aus, dass es weitere Beweismittel geben könnte und du z.B. auch vorab beobachtet oder von Dritten deswegen angezeigt wurdest. Aber wie gesagt, wir kennen den Einzelfall nicht.

Und ja, man kann auch ein IPhone überprüfen und wenn es um den Handel mit BtM geht wird das auch sehr wahrscheinlich durchgezogen.

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ein vernünftiger Artikel zu deiner Frage

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/videoueberwachung-im-mehrfamilienhaus-die-rechtslage_84342_601612.html

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