Ist das rechtens?

4 Antworten

Fürs erste würde ich schon mal die Kameralinsen abdecken. Sollte der Vermieter sich störrisch stellen, gibt es bei uns z. B. das Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Hallo

ja wenn es eine Anlassbezogene Überwachung durch einen "Datenschutzkonformen" Dienstleister ist.

Das muss in Deutschland der Eigentümer bzw die Eigentümer beschliessen und bezahlen.

Anlässe gibt es viele zb Drogenmissbrauch im Haus, Urin im Aufzug, Vandalismuss, Diebstahl.

Sagen wir mal ihr habt das Pech das einer der Mieter/Bewohner Politiker ist oder für den Staat arbeitet dann wird das vom Staat installiert und bezahlt

das ist doch so nicht erlaubt

genau so - das ist mietrechtlich betrachtet nicht erlaubt.

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/videoueberwachung-im-mehrfamilienhaus-die-rechtslage_84342_601612.html

Eine Videoüberwachung von Mehrfamilienhäusern ist nur zulässig, wenn alle Bewohner einverstanden sind, hat das Amtsgericht (AG) Schöneberg entschieden. Wenn nur ein Mieter nicht einverstanden ist, darf der Vermieter keine Kamera installieren lassen.