Übernachtung KiTa Überstunden?

Guten Tag,

seit einigen Jahren arbeite ich nun schon in einer KiTa. Dort ist es üblich, dass es zum Jahresabschluss für die sogenannten "Vorschulkinder" einen Übernachtungsabend gibt, der grundsätzlich von Freitag auf Samstag erfolgt.

Die vorherigen Jahren über wurde es so gehändelt, dass man bis sich bis 24:00 Uhr Überstunden aufschreiben durfte. In der Zeit von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens hatte es sich (jedenfalls meiner Ansicht nach) eingeschlichen, dass diese 6 Stunden lediglich als Nachtbereitschaft zählten und diese daher NICHT als Überstunden gewertet werden. Angeblich schläft man da ja - nun, wer schon Mal mit Kindern übernachtet hat kennt die Realität...

Mal ganz abgesehen davon: Selbst wenn sie schlafen würden, bin ich ja trotzdem in dieser Zeit in meiner Aufsichtspflicht & Co. In anderen Bereichen wird diese Nachtbereitschaft gesondert vergütet - das ist aber gar nicht mein Punkt, denn die paar Kröten mehr würden jetzt nicht unbedingt viel ändern.

Meine konkrete Frage hierzu ist:

Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf derer man mit dem Träger argumentieren könnte, um zumindest im Zeitraum dieser 6 Stunden Überstunden einfordern zu dürfen?

Im Grunde schenken wir unserem Arbeitgeber ja schon seit Jahren und lange vor meiner Zeit endlos Überstunden, um die wir meiner Ansicht nach sogar betrogen werden. "Die ErzieherInnen machens halt einfach", steht für mich als Botschaft dahinter.

Gibt es jemanden, der sich da auskennt und am Besten einen konkreten Paragraphen dazu kennt? Ansonßten steht im höchsten Fall noch der Gang über die Gerichtsbarkeit aus - aber auf den ist niemand so richtig scharf.

Vielen Dank schon Mal für eure Hilfe!!!

Kindertagesstätte, Übernachtung