Fahrtkostenerstattung durch das Jugendamt

Hallo, Unser Sohn (14j ist mittlerweile seit 2008 im Heim untergebracht das JA hat das Sorgerecht. Nun ist es angeblich dort sexuellen Übergriffen gekommen, die angeblich von ihm aus gegangen sein sollen. Er sagt es sei im gegenseitigen Einverständnis gewesen, die Ermittlungen dauern an. Das Heim hat ihn uns dann im Juni mehr oder weniger "vor die Füße geworfen" ohne Möglichkeit auf Rückkehr....seit dem ging er nicht mehr zur Schule usw. In der Zwischenzeit sucht das Jugendamt krampfhaft nach einer geeigneten Einrichtung mit solch einem Schwerpunkt. Da es solche Spezialeinrichtungen nunmal nicht bei uns in Niedersachsen gibt ist er seit Montag in NRW untergebracht. Bei der ganzen Geschichte sei nochmal erwähnt eine Rückkehr nach Hause sei aus den aktuellen Vorkommnissen nicht möglich! Wir haben noch zwei weitere kleinere Geschwister zu Hause leben (9 und 2 Jahre)

Wir mussten circa zwei Monaten mit unseren Sohn schon nach NRW in eine Einrichtung zur Vorstellung zusammen ca 600km dort hat man uns zurückgewiesen mit der Aussage die Vorkommnisse reichen nicht für eine Aufnahme. Wir sind mit eigenem PKW gefahren. Dann kam es zu einer weiteren Vorstellung in einer anderen Einrichtung da ist das JA gefahren in der zweiten Einrichtung ist es nun zu einer Aufnahme gekommen. Wir haben ihn mit eigenen PKW gefahren ca 550 km zusammen. Während der gesamten Zeit die derJunge bei uns war haben wir nur das Kindergeld für hinbekommen und seine Halbwaisenrente. Auf Nachfrage beim JA auf Erstattung der Fahrtkosten bekamen wir nur zu hören dass es uns nicht zustehen würde und es auch keine Grundlage hierfür geben würde, im Gegenteil, es sei unsere Pflicht als Eltern auch ohne sorgeberechtigt zu sein immerhin würde man ja Kindergeld bekommen. Kurz und knapp geschrieben wir mussten beide Fahrten aus eigener Tasche zahlen immerhin 1150km .

Meine Frage ist jetzt gibt es wirklich keine Grundlage für die Erstattung der Fahrtkosten oder hat man uns belogen? Ich brauche da mal dringen einen fachlichen Rat mit entsprechenden Grundlagen.

Danke euch dafür.

Jugendamt, Fahrtkostenerstattung, Unterbringung
Schülerbeförderung- Antrag auf Fahrtkosten zum Internat?

HallO.

Unsere Tochter besucht seit Mitte Februar ein Sportgymnasium (Entfernung 165km).Wir fahren sie jeden Sonntag hin und holen Sie Freitags wieder ab.In der Woche ist sie im Internat untergebracht.Wir hatten einen Antrag auf Schülerbeförderung - Erstattung der Fahrtkosten gestellt.Dieser wurde auch stattgegeben ... Allerdings nur mit der Regionalbahn.Und diese Kosten auch nur beim vorlegen der Fahrkarte.Unsere Tochter ist gerade 13 geworden und ich finde es unzumutbar eine 13-jährige mit dem Zug alleine eine solche Strecke mit 1x umsteigen und Schienenersatzverkehr fahren zu lassen.Dazu kommt noch das sie massig an Gepäck mitschleppen müsste.Sie hat eine Nahrungsmittelunverträglichkeit und muss diese auch immer noch mitnehmen.Das ist immer gut 1 Kiste voll Nahrungsmitteln.Die Schulverwaltung zahlt wirklich nur die Fahrt mit einem Zug.Weiß jemand ob das so erlaubt Ist?Unsere Tochter ist ja selbständig,aber iwann hört die Selbständigkeit auch auf und ich sage als Mutter,dass mir das zu riskant ist mit ihren 13 Jahren.Die Fahrt wird auch nur bis zum Hauptbahnhof gezahlt ... und Dann?Schulbusse fahren doch auch bis vor die Schule oder unmittelbar davor?Wir werden natürlich einen Widerspruch einlegen,der zuständige Sachbearbeiter machte uns aber wenig Hoffnung.Mir geht es iwie nicht in den Kopf rein wie man einem 13-jährigen so was zumuten soll???Kann mir nicht vorstellen das es rechtmäßig ist.

Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen oder hat selbst mal Erfahrungen damit gemacht.

Ich danke für eure Bemühungen.

Recht, Fahrtkosten, Jura, Fahrtkostenerstattung
Umsatzsteuer auf Fahrtkosten als Freiberufler?

lange Frage mit vermutlich kurzer Antwort…

Ich bin ab dem 1.1.19 erstmals mit meiner Selbstständigkeit umsatzsteuerpflichtig, da ich im Jahr 2018 deutlich mehr als die 17.500€ habe.

Das habe ich dem Finanzamt auch schon gemeldet … und die gebeten, mir dann alles bzgl. dieser Umsatzsteuerabführung 2019 mitzuteilen.

Ich arbeite freiberuflich für verschiedene Organisationen…

Wenn ich da jetzt einen Vortrag halte und dafür zB 500€ Tagessatz + Fahrtkostenerstattung vereinbare – muss ich dann neben den 95€ Umsatzsteuer auf die 500€ Honorar auch noch für die Fahrtkosten (Bahn-Ticket (im Ticketpreis ist ja auch schon eine Umsatzsteuer enthalten, oder?) oder PKW 0,30€ pro Km) eine Umsatzsteuer draufschlagen in meiner Fahrtkostenabrechnung?

Oder kann ich das separat machen/abrechnen – Honorar mit Umsatzsteuer und dann eine separate Fahrtkostenabrechnung, in der ich die angefallenen Kosten 1:1 fordere?

Da die meisten meiner Auftraggeber umsatzsteuerbefreit sind, zahlen diese in den meisten Fällen auch keine Umsatzsteuer – ich muss dann also quasi die Umsatzsteuer in meinen vereinbarten Tagessätzen ausweisen und verdiene deutlich weniger. Bei den Fahrtkosten wäre es ja dann ähnlich, sodass ich ja dann quasi meine entstandenen Fahrtkosten gar nicht mehr zurückbekomme, wenn ich vom Bahnticket die 19% Umsatzsteuer noch innerhalb des Preises auseisen muss, weil die Auftraggeber grundsätzlich sagen, dass sie keine Umsatzsteuer „on top“ bezahlen.

Die Antworten, dass ein Steuerberater helfen würde, brauche ich nicht ;-) Ich will das gern SELBST verstehen :-)

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Recht, Freiberufler, Rechnungswesen, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Fahrtkostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?

Schönen guten Tag liebe Community!

Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.

Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -

  • Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
  • Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
  • Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?

Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!

Liebe Grüße.

Finanzen, Steuern, Bundeswehr, Ausbildung, Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Finanzamt, Fahrtkostenerstattung, Bundeswehr-Karriere, Bundeswehr-Ausbildung