Zahlung unter Vorbehalt - wie mache ich es richtig?
Hallo,
ich bin grade aus dem Urlaub gekommen und hatte jetzt die Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr in der Post mit Zahlungsaufforderung bis zum 31.7.
Mir kommt die Abrechnung zu hoch vor und will sie überprüfen lassen, habe jetzt aber erst in knapp 3 Wochen einen Termin bekommen. Um Ärger mit meinem vermieter zu vermeiden, wollte ich deshalb jetzt erst mal unter Vorbehalt zahlen, bin mir aber nicht sicher, wie ich es richtig mache. Reicht es, wenn ich bei der Überweisung unter Verwendungszweck angebe "Zahlung unter Vorbehalt", oder muss ich es meinem Vermieter noch zusätzlich schreiben?
2 Antworten
Ja, das genügt.
Allerdings ist es im Fall der Nebenkosten Nachzahlung nicht unbedingt erforderlich, unter Vorbehalt zu zahlen. Denn die Frist zur Prüfung der Abrechnung sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Und dieses Recht kann man dir nicht nehmen. Schaden kann es natürlich nicht, es dazu zu schreiben.
Außerdem könntest du den Vermieter um einen Aufschub der Zahlungsfrist bitten wegen deines Urlaubs. Normalerweise sollte das kein Problem sein, bei den meisten Vermietern zumindest.
Reicht es, wenn ich bei der Überweisung unter Verwendungszweck angebe "Zahlung unter Vorbehalt"
ja das sollte reichen