Zahlung unter Vorbehalt - wie mache ich es richtig?

2 Antworten

Ja, das genügt.

Allerdings ist es im Fall der Nebenkosten Nachzahlung nicht unbedingt erforderlich, unter Vorbehalt zu zahlen. Denn die Frist zur Prüfung der Abrechnung sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Und dieses Recht kann man dir nicht nehmen. Schaden kann es natürlich nicht, es dazu zu schreiben.

Außerdem könntest du den Vermieter um einen Aufschub der Zahlungsfrist bitten wegen deines Urlaubs. Normalerweise sollte das kein Problem sein, bei den meisten Vermietern zumindest.

Reicht es, wenn ich bei der Überweisung unter Verwendungszweck angebe "Zahlung unter Vorbehalt"

ja das sollte reichen