Wahrt der Vermieter seine Frist mit Übergabe einer wissentlich falschen Nebenkostenabrechnung?

1 Antwort

Die Abrechnungsfrist ist gewahrt wenn der VM dem Mieter die Abrechnung binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zukommen läßt.

Ob die Abrechnung richtig oder falsch ist hat damit nichts zu tun.

Wann ist euch die Abrechnung denn zugegangen?

Auch den Widerspruch gibt es eine Frist. Binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.


Tryage12 
Fragesteller
 18.11.2022, 19:29

Die Abrechnung ging uns am 30.12.2021 zu.

Dann werden wir jetzt noch schriftlich widersprechen. Vielen Dank!

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