Wohngeldantrag Bafög?

2 Antworten

Beim Wohngeld zählen 50 % des Zuschusses vom Bafög - als Einkommen.

Ist dieser Anteil höher als 15 % von der Summe die zur Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wurde, findet man im Bescheid vom Wohngeld, dann muss man das umgehend melden und nachweisen.

Sonst erst bei Antrag auf Weiterzahlung von Wohngeld, andernfalls würde gleich eine neue Berechnung erfolgen und der Anspruch auf Wohngeld könnte sich zumindest verringern.

Das trifft auch auf den Kinderzuschlag zu, da ist die Anrechnung aber anderes geregelt, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner und auch das Merkblatt für Kinderzuschlag, darin findest Du Beispiele und alles sehr gut erklärt.

Bei Kinderzuschlag müssen aber Änderungen bei den Einkünften erst bei Antrag auf Weiterzahlung gemeldet und nachgewiesen werden, weil diese Änderungen für den schon bewilligten Zeitraum keinen Einfluss auf den bewilligten Kinderzuschlag haben.

Es wird beim Kinderzuschlag auch nur 45 % vom bereinigten Einkommen mindernd auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Alaraaaaaaaaa 
Fragesteller
 11.05.2023, 19:54

Vielen Dank!! Es ist weniger als 15% . Dann gebe ich es nicht an.

0
isomatte  11.05.2023, 20:42
@Alaraaaaaaaaa

Das betrifft aber nur das Wohngeld, bei Antrag auf Weiterzahlung muss es dann natürlich auch angegeben und nachgewiesen werden.

Der anrechenbare Teil des Bafög - fließt dann mit in die Berechnung ein.

So wird es dann auch beim Kinderzuschlag sein, wenn ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt wird.

Bitteschön

0

Bafög zählt mit der Hälfte des Zuschussanteils zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alaraaaaaaaaa 
Fragesteller
 11.05.2023, 14:29

muss ich dies angeben?

0
schonen  11.05.2023, 14:31
@Alaraaaaaaaaa

Bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe: Einkommen muss beim Wohngeld angegeben werden.

0